Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
raumplanerischer Bewertung der ausgewählten Standortregionen sowie sozioökonomischen Grundlagenstudien erscheine der Informationsbedarf für die betroffene Bevölkerung hoch. Die FFE erachten eine regelmässige, sachliche und transparente Information durch alle Akteure als zentral.
Laut Greenpeace streifen im Entsorgungsprogramm einzig die finanziellen Aspekte und das Informationskonzept die gesellschaftliche Ebene, wobei sich das Informationskonzept auf Aufgaben und die Rollenverteilung bis zur Bauphase konzentriere; die gesellschaftliche Akzeptanz sei vorausgesetzt.
Zwei Einzelpersonen halten fest, den am Entsorgungsprogramm beteiligten Gremien mangle es an Bereitschaft zu offener, vertrauensbildender Kommunikation. Die Risiken der Entsorgung würden ungenügend offengelegt und, so eine weitere Einzelperson, heikle Aspekte der Standortsuche nicht oder erst unter Druck kommuniziert. Ähnlich findet eine weitere Einzelperson, dass BFE, Nagra und ENSI an Veranstaltungen jeweils als Einheit aufträten, die ihrer Sache sicher sei und für alle Probleme eine technische Lösung habe. Auf die Frage, was unter Sicherheit zu verstehen sei, hätten sie jedoch keine befriedigende Antwort geben können. Eine Definition dieses Begriffes sei angezeigt.
Würdigung
Die Stellungnehmenden sind sich weitgehend einig, dass eine sachliche, transparente und offene Information bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle wichtig ist und den Behörden bei der Kommunikation eine zentrale Rolle zukommt. Kritisiert wird die starke Präsenz der Nagra.
Die Kommunikation zur Entsorgung ist eine Aufgabe des Bundes, der Kantone, der betroffenen Landkreise, der Standortregionen und der Nagra. Alle diese Akteurinnen und Akteure sind in der vom BFE geführten Arbeitsgruppe Information und Kommunikation vertreten. Das BFE informiert die Öffentlichkeit und koordiniert die Medieninformation sowie die Öffentlichkeitsarbeit mit den beteiligten Bundesstellen. Das ENSI kommuniziert zur Sicherheit und die Nagra informiert über ihre Arbeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sorgfältig auf eine Trennung der technisch-wissenschaftlichen und der politischen Aspekte in der Kommunikation geachtet werden muss.
Das von aussen wahrgenommene Ungleichgewicht in der Kommunikation beruht einerseits auf den unterschiedlich zur Verfügung stehenden Ressourcen, andererseits auf der öffentlichen Wahrnehmung: Die Nagra verfügt über mehr finanzielle und personelle Ressourcen als das BFE und das ENSI. Während die Nagra in ihrem Geschäftsbericht 2011 3,7 Millionen Franken Ausgaben für die Kommunikation ausweist, beträgt der Aufwand des BFE rund zehnmal weniger. Gestützt auf die Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben des Bundesamtes für Energie (GebV-En; SR 730.05) vom 22. November 2006 und der Finanzvereinbarung zwischen BFE und der Nagra zur Tragung der Kosten im Sachplanverfahren finanziert die Nagra jedoch die Informations- und Kommunikationsmassnahmen des Bundes in den Standortregionen sowie die Kommunikationstätigkeiten der Standortregionen. Zum anderen wird in der Öffentlichkeit und in den Medien die Entsorgung oft mit der Nagra in Verbindung gebracht. Sowohl was die Ressourcen als auch die Wahrnehmung der Rollenteilung durch die Öffentlichkeit betrifft, besteht deshalb Handlungsbedarf. So wird heute verstärkt darauf geachtet, dass der Bund als federführende Instanz wahrgenommen wird. Zudem sollen seine personellen Ressourcen für die Kommunikation verstärkt werden.
Der Informationsauftrag der Entsorgungspflichtigen ist durch die vorangegangenen Ausführungen nicht in Frage gestellt. Die Nagra ist für die sichere Umsetzung der Entsorgung zuständig und muss dabei die Öffentlichkeit offen und transparent informieren. Gegen Ausstellungen wie «Time Ride» ist deshalb nichts einzuwenden. Die inhaltliche Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Nagra wird in den entsprechenden Kapiteln (Entsorgungsnachweis 4.1.4 sowie Lagerauslegung 4.5.3) gewürdigt.
Zu Recht wird von einem Teil der Stellungnehmenden angemerkt, dass im Rahmen des Entsorgungsprogramms nicht verfügt werden kann, dass auch die Kernkraftwerkbetreibenden und deren Aktionariat ihre Rolle als politisch Verantwortliche wahrnehmen und diese in ihrer Kommunikation verstärkt zum Ausdruck bringen sollen. Auf eine entsprechende Auflage wird deshalb verzichtet.