Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

Würdigung

Das Entsorgungsprogramm muss von den Entsorgungspflichtigen alle fünf Jahre angepasst werden. Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird ebenfalls alle fünf Jahre neu berechnet. Da Entsorgungsprogramm und Kostenstudien auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen, wurden sie bis anhin nicht gleichzeitig erstellt. Allerdings sind sie inhaltlich eng aneinander gekoppelt: So sind im Entsorgungsprogramm die übergeordneten Eckpunkte für die Berechnung der Kosten festgehalten. Aus diesem Grund empfahl das BFE, dass die beiden Elemente synchronisiert werden.

Der Sachplan geologische Tiefenlager genoss gegenüber dem Entsorgungsprogramm zeitliche Priorität. Deshalb widmeten sich das ENSI und die KNS zuerst den Standortgebietsvorschlägen der Nagra, bevor sie das Entsorgungsprogramm überprüften, welches 2008 von der Nagra gleichzeitig mit den Standortgebietsvorschlägen von Etappe 1 des Sachplanverfahrens eingereicht wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm mit einer wesentlichen zeitlichen Verzögerung vorlagen und die Anhörung erst im Juni 2012 gestartet werden konnte. Die Zeitverzögerung bei der Überprüfung und Beurteilung des Entsorgungsprogramms führte zu folgender Ausgangslage: Gemäss KEV müsste die Nagra bereits in diesem Jahr ein aktualisiertes Entsorgungsprogramm einreichen, Die Empfehlungen zu Änderungen und Verbesserungen könnten jedoch von der Nagra nicht berücksichtigt werden. Für die Nagra entstand zudem eine erhebliche, nicht selbstverschuldete Planungsunsicherheit. Da mit den Kostenstudien 2011 aktuelle Unterlagen zu den Kosten vorliegen und der Schwerpunkt der Entsorgung zurzeit beim Sachplanverfahren liegt, empfahl das BFE, das nächste Entsorgungsprogramm im Jahr 2016 einzureichen – gleichzeitig mit den neuen Kostenstudien. Der Entscheid über den Zeitpunkt der Einreichung sowie die Synchronisierung mit der Kostenstudie obliegt dem Bundesrat.

Das Entsorgungsprogramm ist ein übergeordnetes Instrument und der Sachplan geologische Tiefenlager ein wichtiger Bestandteil des Entsorgungsprogramms. Es ergäbe sich kein Mehrwert, wenn das nächste Entsorgungsprogramm bereits bei der Anhörung zu Etappe 2 des SGT vorliegen würde, da die beiden Anhörungen unabhängig voneinander durchgeführt werden.

4.8 Informationskonzept

Der Kanton TI hebt in seiner Stellungnahme die Information der Öffentlichkeit über ein derzeit breit diskutiertes Thema, welches eng mit der nationalen Energiepolitik in Verbindung stehe, als wichtigen Aspekt hervor. Der Kanton ZH findet, dass die erfolgreiche Weiterentwicklung des Sachplans geologische Tiefenlager nur dank einer guten Information der Entsorgungspflichtigen möglich sei – aber ebenso dank einer guten Kommunikation, vor allem seitens der Bundesbehörden und insbesondere des federführenden BFE. Wenn Sachbezogenheit (besonders Sicherheit), Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit, offene Kommunikation und Mitwirkung Schlüsselwerte des Sachplans sein sollten, müssten sich alle Beteiligten auf gleicher Ebene begegnen können. Der Kanton ZH hält fest, dass er sich weiterhin aktiv und konstruktiv-kritisch in seinen Rollen als möglicher Standortkanton für ein geologisches Tiefenlager wie auch als verantwortungsbewusster Aktionär eines Kernkraftwerkbetreibers einbringen wird.

Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz halten fest, dass die Information über die radioaktiven Abfälle und deren Langzeitlagerung für die Sicherheit der Lagerung zwar nicht relevant, aber dennoch sehr wichtig sei: Einerseits, um Transparenz zu gewähren, andererseits, um die Betroffenen zu informieren und dank der damit erzeugten Kritik das Konzept zu verbessern. Das Informationskonzept müsse dem gerecht werden. In den letzten paar Jahren habe sich gezeigt, dass die Nagra nicht wie im Entsorgungsprogramm angegeben transparent und «ohne Vorbehalte» informiere. Vielmehr nutze sie ihren Informationsauftrag als Vorwand für tendenziöse PR. Vorträge und Informationsanlässe würden dazu genutzt, der Bevölkerung Sicherheit vorzugaukeln. Die Ausstellung