Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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Der Bund, der für rund zwei Prozent des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich ist, soll künftig mit geeigneten Massnahmen den Energieverbrauch senken und optimieren. Damit nimmt der Bund seine Vorbildfunktion im Hinblick auf die Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 wahr. Die Ebene Bund umfasst die Bundesverwaltung, den gesamten ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen, die vom Bundesrat strategisch geführt werden (Post, SBB, Skyguide und Swisscom – später weitere).
Zielsetzung
Die Bundesverwaltung, inklusive des Gebäudeparks des diplomatischen Aussennetzes, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen sollen mit gutem Beispiel voran gehen. Angestrebt wird bis 2020 die Energieeffizienz (je nach Bereich gemessen im Verhältnis zu Full-Time-Equivalent FTE, gefahrene Passagierkilometer etc.) um 25 Prozent zu steigern (Basisjahr 2006). Dazu sollen entsprechende Leistungsaufträge definiert werden. Die bestehenden Ziele und Massnahmen der entsprechenden Organisationseinheiten sollen stärker auf die Ziele der Energiestrategie ausgerichtet werden. Einzubeziehen sind die Verwaltungstätigkeiten, die Dienstleistungen und Produkte sowie das Benutzerverhalten der Mitarbeitenden. Die Massnahmen sind von den jeweiligen Organisationen umzusetzen und zu finanzieren.
Massnahmen
Die geplanten Massnahmen bauen auf bestehenden Strukturen (RUMBA und Grossverbraucher des Bundes GVB) sowie verschiedenen Arbeiten und Programmen auf. Zur Gesamtsteuerung und Koordination der Vorbildfunktion Bund im Energiebereich soll eine neue Koordinationsgruppe geschaffen werden. Die Koordinationsgruppe definiert konsensual den Aktionsplan der Vorbildfunktion Bund für die Energiestrategie und koordiniert die Kommunikation der Ergebnisse. Zudem soll beim Bundesamt für Energie eine neue Geschäftsstelle Vorbildfunktion Bund im Energiebereich geschaffen werden. Die genannten Organisationseinheiten werden beim Optimieren des Energieverbrauchs von der neuen Geschäftsstelle begleitet und unterstützt.
Es sind folgende Basisinstrumente vorgesehen:
− Im Rahmen der Organisationsentwicklung des Energie- und Umweltmanagements sollen alle Organisationseinheiten systematisch erfasst werden, die durch den Bund beeinflusst werden können. Durch die Bezeichnung eines bundesweiten Energie- und Umweltbeauftragten soll eine verstärkte Identifikation und Wahrnehmung des Energie- und Umweltmanagements geschaffen werden.
− Es soll eine Übersicht über die relevanten Energieträger und Energienutzungen geschaffen werden. Dazu werden einheitliche Grundsätze für die Erhebungen und Abgrenzungen definiert und Doppelerhebungen und -rapportierungen vermieden.
− Die vorhandenen Zielsetzungen sollen im Hinblick auf die Energiestrategie systematisch überprüft werden. Bestehende Zielvereinbarungen sollen weitergeführt, verstärkt und verbindlicher werden. Zur Überprüfung der Zielerreichung sollen geeignete, gut kommunizierbare Indikatoren definiert werden. Die Systematisierung der Zielerreichung ermöglicht positive und negative Anreize (Sanktionen).
− Die Mitarbeitenden sollen verstärkt sensibilisiert werden. Es sollen Kampagnen entwickelt werden, die den Organisationseinheiten Bausteine für erfolgreiche Sensibilisierungskampagnen liefern.
− Die künftige Berichterstattung soll attraktiver, zielgruppenorientierter und konzertierter erfolgen. Die erfolgreichen Aktivitäten des Bundes sollen zeigen, dass ein