Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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Berücksichtigung der Anrechenbarkeit via Netznutzungsentgelte auf die Endverbraucher überwälzen. Somit ist keine staatliche Finanzierung im Netzbereich vorgesehen.
Die neuen Prozesse im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie Stromnetze führen beim Bundesamt für Energie, beim Bundesamt für Raumentwicklung, beim Bundesamt für Umwelt und bei der Elektrizitätskommission zu einer personellen Mehrbelastung. Die Finanzierung dieses personellen Mehraufwands soll über allgemeine Bundesmittel bzw. über verrechenbare Leistungen erfolgen.
1.3.5 Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Leuchtturmprogramm
Energieforschung deckt die ganze Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur produktnahen Entwicklung ab. Ein zentrales Element für den Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt sind Pilot- und Demonstrationsprojekte (P&D-Projekte). Im letzten Jahrzehnt wurden die ordentlichen Mittel für P&D-Projekte massiv gekürzt. Gemäss dem Masterplan Cleantech Schweiz58, aber auch gemäss dem Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz und der Amtsstrategie des Bundesamts für Energie soll nun die Förderung durch Pilot- und Demonstrationsprojekte wieder gestärkt werden. Die Mittel sollen substanziell erhöht werden. Es ist vorgesehen, die Vergabe eines wesentlichen Anteils der Fördermittel gemäss den Zielsetzungen des Aktionsplans Koordinierte Energieforschung Schweiz59 durchzuführen.
Der Bundesrat hat im April 2012 einer plafonderhöhenden Verstärkung der Mittel für Pilot- und Demonstrationsprojekte im Energiebereich um fünf Millionen Franken im Jahr 2013 zugestimmt. Das Bundesamt für Energie erarbeitet zurzeit eine Strategie für die Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten im Energiebereich.
Neben den bisherigen P&D-Projekten sollen neu Leuchtturmprojekte im Energiebereich gefördert werden. Dabei handelt es sich um Projekte mit „gläserner Werkstatt“, die neue Technologien und Systemlösungen bekannt machen, den Energiedialog und die Sensibilisierung in Fachkreisen und der breiten Bevölkerung fördern sowie die Markttransparenz neuer Konzepte und Technologien unterstützen. Programmleitung sowie quantitative und qualitative Zuschlagskriterien für Leuchtturmprojekte lehnen sich an die Erfahrungen aus dem bewährten P&D-Programm des Bundesamts für Energie an. Das Programm ist bis 2022 befristet. Der Bundesrat hat im April 2012 einer plafonderhöhenden Finanzierung über das ordentliche Budget des Bundes zugestimmt. Im ersten Programmjahr 2013 sollen fünf Millionen Franken, ab 2014 bis 2022 jährlich zehn Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Gemäss dem Energiegesetz kann der Bund Projekte mit bis zu 40 Prozent der nicht amortisierbaren Mehrkosten finanzieren. Die restlichen Kosten müssen von den Projektanden bereitgestellt werden.
1.3.6 Vorbildfunktion des Bundes
Ausgangslage
58 Masterplan Cleantech Schweiz 2010; Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Im Internet abrufbar unter www.cleantech.admin.ch.
59 Botschaft zum Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz, Staatssekretariat für Bildung und Forschung.