Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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geschlagenen Massnahmen bei den Haushalten, dass die Zielsetzung beim CO2- Ausstoss bis 2050 zu rund 76 Prozent erreicht wird (2035: 58%).
− Im Sektor Industrie & Dienstleistungen sinkt der CO2-Ausstoss bis 2050 um 64 Prozent (2020: 15%; 2035: 35%).
− Die Verschärfungen der Treibstoffvorschriften bewirken, dass im Sektor Verkehr der CO2-Ausstoss bis 2050 um 57 Prozent unter dem Wert des Jahres 2000 liegen wird (2020: 16%; 2035 42,3%).
1.7 Versorgungssicherheit
Die Energiestrategie 2050 orientiert sich an der Prämisse von Artikel 89 der Bundesverfassung62, wonach Bund und Kantone für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung verantwortlich sind. Diesem Grundsatz wurde bei der Ausarbeitung des vorliegenden ersten Massnahmenpakets zur Konkretisierung der Strategie wie folgt Rechnung getragen:
− Um den stufenweisen Wegfall von Strom aus der Kernkraft aufzufangen, soll in erster Linie auf eine intensive Förderung der Energieeffizienz, der Wasserkraft sowie der neuen erneuerbaren Energien gesetzt werden (vgl. Ziffern 1.3.1 und 1.3.2).
− Die verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien und der damit verbundene Wechsel von zentraler zu vermehrt dezentraler und unregelmässig anfallender Stromerzeugung bedingt, dass innerhalb des Kraftwerksparks entsprechende Backup-Kapazitäten bereitgestellt werden, mit denen Betriebsausfälle grosser Produktionsanlagen aufgefangen werden können. Die Schweiz ist in diesem Bereich mit den bestehenden und geplanten Pumpspeicherwerken hervorragend aufgestellt. Zudem ist in der Strategie vorgesehen, die Energieforschung speziell im Bereich der Energiespeicherung gezielt zu fördern. Um die Stromversorgung sicherzustellen, müssen künftig insbesondere lokale, saisonale Energiespeicher bereitgestellt werden. Damit die Erkenntnisse aus der Forschung auch erfolgreich in Produkte einfliessen werden, ist eine Mittelaufstockung bei den Pilot- und Demonstrationsprojekten nötig (vgl. Ziffer 1.3.5).
− Die Energiestrategie berücksichtigt, dass das Zusammenspiel zwischen Bandenergie und Spitzenstrom neu gestaltet werden muss. Eine begrenzte Anzahl von Gaskombikraftwerken könnte das ganze Jahr hindurch Strom liefern und zur Netzstabilität beitragen. Dezentrale Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen liefern im Winterhalbjahr Bandenergie, welche mithilft, die in dieser Jahreszeit reduzierte Stromproduktion aus Sonne und Wasser zu kompensieren (vgl. Ziffer 1.3.3). Hinzu kommen Stromimporte, die für den temporären Ausgleich weiterhin nötig sein werden. Zudem wird der erhöhte Bedarf im Winterhalbjahr durch erfolgreiche Effizienzmassnahmen innerhalb des Gebäudeprogramms kontinuierlich reduziert, was zusätzlich die Versorgungssicherheit stärkt.
− Mit den möglichen Gaskombikraftwerken und den Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen wird der Energieträger Erdgas für die Schweizer Energieversorgung an Bedeutung gewinnen. Da Erdgas vor allem aus dem EU-Raum importiert wird, strebt der Bundesrat die Teilnahme am Gaskrisenmechanismus der EU und die Er-
62 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 89 Energiepolitik; SR 101.0.