Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 5 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

sche Sensibilisierung der schweizerischen Vertretungen im Ausland soll als flankierende Massnahme dienen und auf diese Problematik hinweisen.

4.2 Sensibilisierungen der Kantone für eine Einführung von weiteren Runden Ti-

schen zur Bekämpfung von Menschenhandel

Um die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Migrationsbehörden und Opferberatungsstellen zu verbessern, wurden in mehreren Kantonen Kooperationsmechanismen ("Runde Tische") gegen Menschenhandel eingerichtet. Heute verfügen 13 Kantone über dieses Instrument. Eines der Hauptziele der Runden Tische ist es, einen Paradigmenwechsel von der Kriminalisierung der Betroffenen zum Opferschutz herbeizuführen. Dies bedeutet konkret, dass in Bereichen, wo Menschenhandel und Ausbeutung wahrscheinlich sind, dem Opferschutz Vorrang gegenüber der Strafverfolgung und der Ahndung fremdenrechtlicher Vergehen eingeräumt wird. Im Rahmen dieser Kooperationsmechanismen ("Runde Tische") werden auf kantonaler Ebene die Verantwortlichkeiten, Schnittstellen und Aufgaben der jeweiligen Behörden und Stellen abgesprochen.

Diese Instrumente sollen in Zukunft noch mehr gefördert werden. Diese Empfehlung wurde auch von der KKJPD12 an die Kantone gerichtet. Ebenfalls wird empfohlen, dass die Kantone einen Spezialisten im Bereich Menschenhandel für jedes betroffene Amt bestimmen und die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich fördern.

4.3 Policy-Ebene: Schaffung einer Expertengruppe

Die Abschaffung des Statuts muss begleitet und beobachtet werden. Es ist vorgesehen,

dass sich die betroffenen Behörden (insb. BFM, FEDPOL und die kantonalen Behörden) im Rahmen einer Expertengruppe organisieren, um die Auswirkungen der Abschaffung zu beobachten und allfällige Massnahmen in die Wege zu leiten.

5. Wirtschaftliche Auswirkungen und Übergangsfristen

Die Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts wird sich auf die einzelnen Betriebe auswirken. Um diesen Zeit für die erforderlichen Anpassungen zu geben, ist eine Übergangsfrist von mindestens dreiviertel Jahren vorzusehen. In dieser Zeit können die Cabaret-Besitzer und Vermittlungsagenturen ihre Tätigkeit den neuen Gegebenheiten anpassen.

Aus diesem Grund soll die Abschaffung des Statuts zeitverschoben vom Entscheid des Bundesrates in Kraft treten. Ein analoges Vorgehen ist ebenfalls für die Gesuchsprüfung und die Bewilligungserteilung an Cabaret-Tänzerinnen vorzusehen.

12 Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Schreiben an die Kantonsregierungen vom 10. Februar 2012 in Bezug auf die Petition gegen Kindersexhandel.