Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten
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• Die heutige übermässige Privilegierung von Konkubinatspaaren mit Kindern ist
eine der Ursachen, die zu den bestehenden steuerlichen Benachteiligungen von Ehepaaren führen. Alleinerziehende Personen und Konkubinatspaare mit Kindern sollen deshalb neu stets zum Grundtarif besteuert werden. Den Alleinerziehenden soll neu ein Abzug in der Höhe von 11'000 Franken gewährt werden. Für Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen ergeben sich dadurch Entlastungen oder zumindest keine Höherbelastungen. Der in der letzten Reform eingeführte Abzug vom Steuerbetrag von 251 Franken pro Kind steht weiterhin allen Eltern offen, unabhängig von Zivilstand und Lebensform.
• Schliesslich sind Vereinfachungen und Harmonisierungen bei den Vorausset-
zungen für die kinderrelevanten Abzüge und Tarife vorgesehen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einem geschätzten jährlichen Minderertrag bei der direkten Bundessteuer von rund 1 Milliarde Franken (Stand: Steuerperiode 2012). Die effektive Belastung des Bundeshaushalts fällt indessen tiefer aus, da der Kantonsanteil 17 Prozent an der direkten Bundessteuer beträgt. Im gleichen Umfang werden die Kantonshaushalte belastet. Unter dem Regime der Schuldenbremse bedürfen strukturelle Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung einer Gegenfinanzierung, sofern der Bundeshaushalt keinen strukturellen Überschuss ausweist. Der Bundesrat schlägt vor, bei der Gegenfinanzierung Kürzungen auf der Ausgabenseite mit einnahmeseitigen Massnahmen zu kombinieren. Folgende zwei Varianten stehen im Vordergrund:
• Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Diese Gegenfinanzierung bedürfte einer
Verfassungsänderung und somit einer Volksabstimmung.
• Vorübergehender Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progressi-
on bei der direkten Bundessteuer bis eine Teuerungsentwicklung von 5,8 Prozent erreicht wird.