Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Einleitung

Die durch die Faktorenaddition bewirkte Diskriminierung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Zweiverdiener- und Rentnerkonkubinatspaaren im Recht der direkten Bundessteuer steht seit langer Zeit in der Kritik. Obwohl Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren in den Genuss von bestimmten Steuererleichterungen kommen (milderer Tarif, ehespezifische Abzüge), können sie durch das Zusammenrechnen der Einkünfte je nach Konstellation steuerlich benachteiligt werden. Beträgt die Mehrbelastung eines Ehepaares mehr als 10%, liegt gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine verfassungswidrige Diskriminierung vor.

Nach Ablehnung des Steuerpakets 2001 und der darin enthaltenen Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 blieb die Notwendigkeit einer Reform der Ehepaarbesteuerung bestehen. Im Oktober 2006 verabschiedeten die eidgenössischen Räte im Bereich der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer Sofortmassnahmen. Trotz diesen am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderungen erfahren Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen bei der direkten Bundessteuer immer noch eine Schlechterstellung gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Zudem wird die Belastungsrelation zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren teilweise als unausgewogen qualifiziert.

Eine mit der Verfassung in Einklang stehende Ehegattenbesteuerung sollte nach den Sofortmassnahmen in einem zweiten Schritt mit einer umfassenden Reform an die Hand genommen werden. Im Hinblick auf diese grundlegende Gesetzesrevision beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), ihm einen Bundesbeschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglichen sollte, einen Grundsatzentscheid zu fällen, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu besteuern sind. Im Jahr 2007 wurde eine Vernehmlassung zu diesem Systementscheid durchgeführt. Die Vernehmlassungsvorlage enthielt vier Modelle (modifizierte Individualbesteuerung, gemeinsame Besteuerung mit Vollsplitting, Wahlrecht für Ehepaare mit einem Teilsplitting als Grundsatz, neuer Doppeltarif).

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigte einerseits auf, dass von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer eine Reform der Ehepaarbesteuerung als notwendig erachtet wurde, damit möglichst ausgewogene Belastungsrelationen erzielt und die Benachteiligung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren vollumfänglich aufgehoben werden können.

Andererseits gingen bei der Wahl des künftigen Besteuerungsmodells die Meinungen zum Teil stark auseinander. Insgesamt war jedoch eine relativ deutliche Tendenz zur Zusammenveranlagung mit Splitting feststellbar. Die Kantone sowie die FDK sprachen sich praktisch einhellig für die gemeinsame Besteuerung aus. Dabei