Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 7 Seiten

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4.2 Ausgestaltung der alternativen Steuerberechnung

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden kann sich auch mit der konkreten Ausgestaltung des Modells der alternativen Steuerberechnung nicht einverstanden erklären. Nebst der Komplexität und Intransparenz des Systems sowie dem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand wird kritisiert, dass der Rechtsmittelweg massiv verkompliziert und verlängert würde. Zudem könnte die hälftige Zuweisung der Einkünfte, die nicht aus Erwerbstätigkeit oder Renten stammen, je nach Situation zu nicht sachgerechten Belastungsunterschieden führen. Der Verzicht auf die Anwendung der alternativen Steuerberechnung bei quellensteuerpflichtigen, bei aufwandbesteuerten und bei nur beschränkt in der Schweiz steuerpflichtigen Ehegatten könnte zu Diskriminierungsvorwürfen führen. Die vorgesehene Anwendung der alternativen Steuerberechnung auch auf Kapitalleistungen aus Vorsorge und Liquidationsgewinne würde ausserdem den Rahmen des Praktikablen sprengen.

4.3 Neuer Einverdienerabzug und Änderungen beim Zweiverdienerabzug

Während die meisten Parteien sich mit dem neuen Einverdienerabzug und den Änderungen beim Zweiverdienerabzug einverstanden erklären können, lehnt die Mehrheit der Kantone und Organisationen die vorgeschlagenen Änderungen ganz oder teilweise ab. Kritisiert wird insbesondere, dass die alternative Steuerberechnung zur Folge hätte, dass trotz Einführung eines Einverdienerabzugs die Mehrbelastung von Einverdienerehepaaren noch wesentlich ausgeprägter wäre als heute, was kaum mehr mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar wäre. Für diverse Teilnehmende ist die Unterscheidung zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren ohnehin unangebracht, da die vermeintlichen Mehrkosten je nach Einkommenskonstellation und Beschäftigungsgrad ganz unterschiedlich anfallen würden. Zudem müsste der Einverdienerabzug oder gegebenenfalls der Zweiverdienerabzug ebenfalls den Rentnerehepaaren gewährt werden, da diese andernfalls je nach Einkommenskonstellation benachteiligt würden.

Andererseits ist die Einführung eines Einverdienerabzugs für einige Teilnehmende unbegreiflich, da Einverdienerehepaare im geltenden Recht gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren ohnehin bereits bevorzugt würden. Zudem sei es aus volkswirtschaftlicher Sicht erstrebenswert, Zweiverdienerehepaare nicht an ihrem Lebensmodell zu behindern und falsche Anreize zu Gunsten der Einverdienerehepaare zu setzen.

4.4 Neue Regelungen zur Besteuerung von Alleinerziehenden und von Konkubinatspaaren mit Kindern

Die neuen Regelungen zur Besteuerung von Alleinerziehenden und von Konkubinatspaaren mit Kindern werden hingegen von einer Mehrheit der Teilnehmenden als sachgerechte Lösung befürwortet, obwohl die verfahrensmässigen Schwierigkeiten für die Feststellung der Voraussetzungen für den Alleinerzieherabzug nicht zu verkennen seien.

4.5 Deckungsgleiche Voraussetzungen für den Kinderabzug und für den Abzug vom Steuerbetrag pro Kind

Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmenden sind mit den deckungsgleichen Voraussetzungen für den Kinderabzug und für den Abzug vom Steuerbetrag pro Kind voll oder weitestgehend einverstanden, da dies die Transparenz erhöhe und zu einer gewissen Vereinfachung führe, ohne dass für die meisten steuerpflichtigen Personen daraus eine unverhält-