Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 7 Seiten
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Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einem geschätzten jährlichen Minderertrag bei der direkten Bundessteuer von rund 1 Milliarde Franken (Stand: Steuerperiode 2012). Die effektive Belastung des Bundeshaushalts fällt indessen tiefer aus, da der Kantonsanteil 17 Prozent an der direkten Bundessteuer beträgt. Im gleichen Umfang werden die Kantonshaushalte belastet. Unter dem Regime der Schuldenbremse bedürfen strukturelle Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung einer Gegenfinanzierung, sofern der Bundeshaushalt keinen strukturellen Überschuss ausweist. Der Bundesrat schlägt vor, bei der Gegenfinanzierung Kürzungen auf der Ausgabenseite mit einnahmeseitigen Massnahmen zu kombinieren. Folgende zwei Varianten stehen im Vordergrund:
Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Diese Gegenfinanzierung bedürfte einer Verfassungsänderung und somit einer Volksabstimmung.
Vorübergehender Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer, bis eine Teuerungsentwicklung von 5,8 Prozent erreicht wird.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage
Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind sich einig, dass die steuerliche Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren endlich aufgehoben werden muss. Das Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" wird jedoch von der überwiegenden Mehrheit als nicht geeignete Massnahme deutlich abgelehnt.
Die Kantone und die FDK kritisieren, dass die vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere das Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung", zu bürokratischen Hürden für die Kantone führen würden, welche im Vergleich zu ihrem Nutzen unverhältnismässig hoch seien. Ein derart kompliziertes Vorgehen bei der Veranlagung stehe in krassem Widerspruch zur immer wieder geforderten Vereinfachung des Steuersystems und werde die Steuerzahler verunsichern und überfordern. Zudem würde das neue Modell hohe Steuerausfälle nach sich ziehen. Da die Kantone am Ertrag aus der direkten Bundessteuer beteiligt sind, würde die Vorlage auch bei den Kantonen zu hohen Mindereinnahmen führen. Zudem wäre eine Aufstockung des Personalbestandes erforderlich. Das neue Modell führe ausserdem zu keiner verfassungskonformen Ausgestaltung der Ehepaarbesteuerung, sondern zu gravierenden neuen Verzerrungen in einzelnen Verhältnissen. Insbesondere die höhere Steuerbelastung von Einverdienerehepaaren im Vergleich zu Zweiverdienerehepaaren sei zumindest sachlich nicht gerechtfertigt, wenn nicht sogar verfassungswidrig.
Bei den Parteien wird das vorgeschlagene Modell von der CVP, der EVP und der BDP befürwortet. Von der SVP wird das neue Modell zwar als möglicher Weg angesehen, sie favorisiert hingegen klar ein Voll- oder Teilsplitting. Die FDP und die SP lehnen die Vorschläge des Bundesrates ab und fordern den Wechsel zur Individualbesteuerung. Die GPS lehnt die Vorlage ebenfalls ab, da einerseits nur die hohen Einkommen stark entlastet würden und andererseits durch die Einführung des Einverdienerabzugs die Frauenerwerbstätigkeit behindert würde.
Auch von der überwiegenden Mehrheit der Organisationen wird das neue Modell als nicht geeignet beurteilt, da es den Verwaltungsaufwand massiv erhöhe und das Steuersystem verkompliziere.