Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 7 Seiten

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nismässige Mehrbelastung resultiere. Einzig für Steuerpflichtige, die mit unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben und deren Unterhalt hauptsächlich bestreiten, würde mit der Neuregelung die Steuerbelastung steigen. Einige Teilnehmende fordern daher, dass bei dieser Gruppe keine Änderung vorzunehmen oder der Unterstützungsabzug so anzupassen sei, dass die Steuerbelastung für diese Steuerpflichtigen nicht ansteige.

4.6 Gegenfinanzierung der Reform

Eine überwiegende Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen stehen den vorgeschlagenen Massnahmen zur Gegenfinanzierung sehr kritisch gegenüber. Insbesondere die Umverteilung der Steuerlasten von der direkten Bundessteuer zur Mehrwertsteuer wird praktisch von allen deutlich abgelehnt. Wenn die Gegenfinanzierung einnahmeseitig über eine der zwei vorgeschlagenen Varianten erfolgen müsste, könnten sich jedoch einige Vernehmlassungsteilnehmenden mit dem vorübergehenden Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression einverstanden erklären.

Von den Kantonen und der FDK wird als Grund für die ablehnende Haltung vor allem angeführt, dass durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer insbesondere die einkommensschwachen Haushalte zusätzlich belastet würden. Zudem könne es nicht angehen, dass der Bund ausschliesslich für sich allein die Haushaltsneutralität vorsehe und die Umstellungskosten, d.h. den Anteil von 17 Prozent an den direkten Bundessteuern, den Kantonen kompensationslos überbürde. Vielmehr seien die Umstellungskosten ohne Lastenverschiebungen auf die Kantone durch den Bund zu tragen. Dies umso mehr, als die Kantone bei einer allfälligen Gegenfinanzierung über die Mehrwertsteuer davon nicht profitieren, sondern sogar zusätzlich belastet würden. Aufgrund der gegenwärtig tiefen Teuerung würde die Gegenfinanzierung über einen vorübergehenden Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression erst in vielen Jahren wirksam. Sie würde in diesem Fall nicht als schuldenbremskonforme Gegenfinanzierung taugen und höhere Kürzungen auf der Ausgabenseite notwendig machen.

Bei den Parteien spricht sich die BDP für den vorübergehenden Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression aus. Die CVP ist der Ansicht, dass Ehepaare bereits seit vielen Jahren verfassungswidrig zu hohe Steuern bezahlt haben. Dass dem Bund und den Kantonen durch die Reform nun Einnahmen entgehen würden, basiere somit auf der Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Es handle sich daher nicht um Mindereinnahmen, sondern um den Verzicht auf verfassungswidrige Mehreinnahmen. Die CVP spricht sich deswegen für einen Verzicht auf eine Gegenfinanzierung aus. Gemäss FDP muss die Reform zwingend schwergewichtsmässig durch Kürzungen auf der Ausgabenseite finanziert werden. Sie lehnt die beiden vorgeschlagenen Varianten ab. Die SP erachtet einzig eine Gegenfinanzierung der Reform über eine allgemeine Erhöhung des Besteuerungsniveaus für natürliche bzw.

juristische Personen als zielführend. Gemäss SVP sind die Ausfälle ausschliesslich über anderweitige Einsparungen im Bundeshaushalt auszugleichen, namentlich durch eine Brechung des überproportionalen Wachstums der Ausgaben in verschiedenen Departementen und Aufgabenbereichen. Die EVP schlägt eine generelle Erhöhung der direkten Bundessteuer vor. Die GPS ist der Ansicht, dass die Gegenfinanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor allem die tiefen und mittleren Einkommen treffe. Mit dem Vorschlag, die Ausgaben kurzfristig zu kürzen und mittelfristig die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer nicht auszugleichen, würden ebenfalls die Normalhaushalte zur Kasse gebeten.

4.7 Übrige Bemerkungen

Aufgrund der Würdigung der Vorschläge des Bundesrates fordern 14 Kantone, die SVP sowie 8 Organisationen anstelle des Modells "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" die Einführung des Splittingsystems auf Bundesebene. Allenfalls sei auch ein ausgewogenes Doppeltarifsystem denkbar. Auch für die FDK führt die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten mittels Doppeltarif oder Splitting grundsätzlich zu vernünftigen, tragbaren und verfassungskonformen Lösungen.