Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

14 Kooperation

Eine Kooperation in dem Sinne, dass ein EVU sein Personal und seine Fahrzeuge unter die Verantwortung des betreffenden ISB stellt, ist nicht mehr vorgesehen.

Vielmehr ist es möglich, dass ein EVU im Rahmen seiner NZB und SiBe Züge mit Personal und Fahrzeugen eines anderen Unternehmens führt.

Die Verantwortung liegt beim Inhaber der NZB bzw. der SiBe.

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