Entwurf RL Netzzugang
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten
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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit
Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
17 Gebühren
Die Erteilung der Bewilligungen und Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Die Ansätze sind gemäss der Gebührenverordnung BAV, GebV-BAV festgelegt. Es werden eine Grundgebühr und ein Kostenansatz nach Aufwand für die Bearbeitung der Gesuchsunterlagen erhoben. Die ersten drei Stunden Bearbeitungszeit sind in der Grundgebühr enthalten.
Die weiteren Aufwendungen werden mit einem Stundenansatz von Fr. 180.00 in Rechnung gestellt.
Nachstehend sind die Grundgebühren nach Bewilligung bzw. Bescheinigung aufgeführt:
• Ersterteilung und Erneuerung einer Netzzugangsbewilligung Fr. 1‘000.-
• Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung Teil A Fr. 1'000.-
• Erteilung eine Sicherheitsbescheinigung Teil B Fr. 1'000.--
(Bei gemeinsamer Vorlage von Teil A und Teil B wird die
Grundgebühr nur einmal erhoben.)
• Erweiterung Sicherheitsbescheinigung Teil B Fr. 500.-
• Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung Fr. 1'000.-
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