Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

13.3 Aufbau des SMS

Der Aufbau liegt in der Verantwortung des Gesuchstellers. Das SMS kann Bestandteil eines Integrierten Managementsystems (IMS) sein.

Aus den Unterlagen muss übergeordnet der generelle Aufbau der SMS-Dokumentation ersichtlich werden.

Idealerweise ist die SMS Dokumentation so zu gestalten, dass sie dem BAV zugestellt werden kann (Papier, Datenträger mit handelsüblichem Speicherformat). Kann das SMS dem BAV aufgrund der „Form“ nicht zugestellt werden, hat das antragstellende Unternehmen dem BAV die SMS-Prüfung vor Ort im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigung bzw. -genehmigung zu ermöglichen.

13.4 Inhalt des SMS

13.4.1 Gemeinsame Sicherheitsmethode

Die Anforderungen durch die gemeinsamen Sicherheitsmethoden basieren auf den entsprechenden Vorgaben der EU. Die diesbezüglichen Kriterien mit den Erläuterungen der zugehörigen Ziele sind im Anhang Ziffer 20 aufgeführt.

13.4.2 Abgrenzung SMS

Das SMS dient als Nachweis der Fähigkeit, die relevanten Anforderungen zu erfüllen. Es beinhaltet die Abläufe/Prozesse und die Methoden.

Beispiel: Das SMS zeigt den Umgang mit Risiken auf, nicht aber das konkrete Resultat der einzelnen Risikobeurteilungen.

13.4.3 Verhältnismässigkeit

Die Organisation von Betrieb und Instandhaltung der Eisenbahnunternehmen (ISB und EVU) muss den technischen und betrieblichen Eigenschaften sowie den vorliegenden Risiken entsprechen und die einwandfreie Erfüllung der Aufgaben gewährleisten. Im SMS sollen die Massnahmen, die Regelungen und die Aktivitäten nachvollziehbar und der Komplexität des Unternehmens entsprechend dargestellt sein.

13.4.4 Erleichterungen

Eisenbahnunternehmen, die zugleich die Rolle der EVU und der ISB inne haben und ausschliesslich auf der eigenen Infrastruktur verkehren, können die spezifischen Aspekte der Infrastruktur und des Verkehrs zusammen in einem SMS regeln. In diesem Fall ist die Erfüllung aller Kriterien nach Anhang Ziffer 20, d.h. Anforderungen A bis W (SiGe; Ziffer 20.1), A bis S (Teil A SiBe; Ziffer 20.2) und B-A bis B-C (Teil B SiBe; Ziffer 20.3) aufzuzeigen.

SMS von Eisenbahnunternehmen, auf deren Netz kein Netzzugang gewährt werden muss (NZV Art. 1) müssen den Anforderungen der Anhänge der VO 1158/2010 EG bzw.

1169/2010 EG (bzw. dem Anhang Ziffer 20) nicht entsprechen.

13.4.5 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des SMS

Mit dem Ziel, die Nachvollziehbarkeit des SMS in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aufzeigen zu können, hat die Antragstellerin dem Gesuch eine Konvergenztabelle beizulegen. Diese Tabelle zeigt auf, wo welche spezifischen Anforderungen (Anhang Ziffer 20) im SMS beschrieben sind.

Ein Muster einer Konvergenztabelle findet sich auf der Homepage des BAV. (Anhörung vgl. Ziffer 21; Beilage)

Nachweise, die für die Erfüllung bestimmter Kriterien verlangt sind, können Bestandteil des SMS sein. Allenfalls können Nachweise auch in Nachweisdokumenten (Konzepte, Kontrollpläne, Arbeitsanweisungen, Checklisten, Aufträge, Berichte), die im Rahmen des SMS er-

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