Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

15 Fahrten aus dem Anschlussgleis

Fahrten in der Verantwortung des Anschliessers

Rangierfahrten aus dem Anschlussgleis über den Anschlusspunkt hinaus, können unter folgenden Bedingungen erfolgen:

- Fahrten eines Anschlussgleisbetreibers vom AnG in einen Bahnhof und zurück (mit/oder

ohne Fahrt auf der Strecke):

Für das freizügige Befahren von Bahnhof- oder Streckengleisen ist eine NZB und eine SiBe erforderlich (evtl. kann die Anforderung an die Versicherung durch eine Verbandslösung geregelt werden).

Diese Fahrten können auch im Rahmen der NZB und SiBe eines anderen EVU (d.h. unter dessen Verantwortung) geführt werden. Dies bedingt einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Anschliesser und dem EVU für Fahrten über den Anschlusspunkt hinaus. Das EVU hat sicher zu stellen, dass die relevanten Grundlagen für diese Fahrten in der NZB bzw. SiBe enthalten sind. Die Verantwortung für diese Fahrten liegt beim EVU.

- Direktes Fahren vom AnG in bzw. aus einem Bahnhofgleis:

Das SMS eines Anschlussgleisbenutzers, welcher einen Fahrweg zwischen dem Anschlussgleis und einem Bahnhofgleis benutzt, welcher spurbewirkten Flankenschutz gegenüber den möglichen Zugfahrstrassen aufweist, muss den Anforderungen der Anhänge der VO 1158/2010 nicht entsprechen.

Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine NZB zu erlangen.

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