Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

Die Erneuerung einer SiBe bzw. SiGe erfolgt insbesondere auf Grund der Überwachungsresultate der bisher durchgeführten Audits und Betriebskontrollen des BAV sowie der Inhalte der Jahresberichte. Zusätzlich werden die Gesuchsunterlagen des EVU bzw. der ISB mit einbezogen. Für die Festlegung der Laufzeit gelten die Bedingungen wie bei der Ersterteilung sinngemäss.

Übergangsbestimmung:

Bei einer Ersterteilung von SiBe und SiGe für bestehende EVU bzw. ISB (neue Pflicht für SiBe bzw. SiGe) werden die bisherigen Ergebnisse aus der Überwachung in der Betriebsphase - soweit zweckmässig - mitberücksichtigt.

13.8 Jährlicher Sicherheitsbericht

Nach EBV Art. 5h ist dem BAV jährlich ein Sicherheitsbericht vorzulegen. Unternehmen, die über mehrere SMS verfügen, reichen pro SMS einen Jahresbericht ein.

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