Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

stellt wurden und gelenkt sind, enthalten sein. Die Unternehmen sind in der Gestaltung, der Struktur frei.

13.5 Berücksichtigung von vorhandenen Zertifikaten

Vorhandene Zertifizierungen von Managementsystemen (ISO 9001), die durch akkreditierte Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, können zusammen mit dem SMS eingereicht werden. Sie werden insofern berücksichtigt, dass die entsprechenden Prüfkriterien ohne explizite Nachprüfung als erfüllt betrachtet werden. Dem BAV ist zusätzlich zum Zertifikat der Bericht der letzten Überwachung oder Rezertifizierung einzureichen.

Dadurch verringert sich grundsätzlich der Prüfaufwand des BAV und es fallen entsprechend tiefere Gebühren an.

13.6 Anpassungen des SMS während der Gültigkeit der SiBe/SiGe

Eine Neubeurteilung des SMS durch das BAV, ist dann notwendig, wenn wesentliche Änderungen, welche Systemwirkung haben, vorgenommen werden. Bei Änderungen zu einem bereits beurteilten SMS erwartet das BAV ein Verzeichnis über die wesentlichen Änderungen.

Bei SMS, die dem BAV aufgrund ihrer Form nicht zugestellt werden konnten, ist durch die Unternehmung die Archivierung der relevanten, genehmigten Versionen sicherzustellen. Auf Verlangen kann das BAV die ehemals geprüfte Version zur Einsicht verlangen.

13.7 Prüfung und Überwachung des SMS

13.7.1 Theoretische Prüfung

Die Prüfung des SMS erfolgt durch das BAV im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der SiBe (Teil A = generelle Anforderungen / Teil B = streckenbezogene Anforderungen) bzw. der SiGe.

Die materielle Prüfung des SMS, welches die Basis für SiBe und SiGe bildet, erfolgt gestützt auf die Komplexität des Unternehmens bzw. des entsprechenden Verkehrs. Auf die konkreten Verhältnisse wird Rücksicht genommen. Z.B. sind für regional tätige Meterspurbahnen mit einheitlichem Verkehr in der Regel weniger umfangreiche Dokumentationen erforderlich. Die Prüfung des SMS durch das BAV erfolgt in Bezug auf Angemessenheit in Analogie zur Überwachung im Betrieb. Die Anforderungen in den Anhängen III und IV der Sicherheits-Richtlinie sind als generelle Kriterien zu verstehen, welche je nach TU sehr einfach aufgezeigt werden können. Dies gilt sinngemäss für die Anforderungen der Verordnungen

1158/2010 (SiBe; Ziffer 20.2 und 20.3) und 1169/2010 (SiGe; Ziffer 20.1).

13.7.2 Überwachung der Umsetzung des SMS in der Aufsicht des BAV in der Betriebsphase

Die Ersterteilung einer SiBe bzw. einer SiGe für neue EVU bzw. ISB erfolgt auf Grund der eingereichten Unterlagen zum SMS auf theoretischer Ebene. Sofern zweckmässig kann das BAV das Unternehmen dazu einladen bzw. vor Ort gehen. Dabei kann jedoch nur das mögliche Funktionieren des SMS überprüft werden. Die konkrete Überprüfung der Umsetzung in die Praxis erfolgt später im Rahmen der Überwachung in der Betriebsphase.

Je nach Erfüllungsgrad und -dauer der Bedingungen nach Netzzugangsverordnung sowie der Qualität, des Umfangs und der Nachvollziehbarkeit des SMS wird die Laufzeit der SiBe bzw. SiGe durch das BAV festgelegt. Diese kann maximal 5 Jahre dauern.

Nach der Erteilung einer SiBe bzw. SiGe überwacht das BAV die EVU bzw. ISB risikoorientiert und mittels Stichproben während der Laufzeit der SiBe bzw. SiGe.

Dabei sollen innerhalb von fünf Jahren die Mehrheit der relevanten Prozesse des SMS auf die Umsetzung in die Praxis überprüft werden.

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