Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht
1.6.2 Zeitliche Meilensteine der Kandidatur
Damit die Schweiz mit St. Moritz am Auswahlverfahren für die Durchführung der olympischen Winterspiele 2022 teilnehmen kann, sind verschiedene zwingende Termine einzuhalten. Spätestens im November 2013 muss die Kandidatur beim IOC durch Swiss Olympic und die Host City St. Moritz im Rahmen eines Letter of Intent angemeldet werden. Im März 2014 muss dem IOC ein Mini Bid Book eingereicht werden, das die Abgabe von finanziellen Garantien durch den Bund beinhaltet. Im Juli 2014 entscheidet das IOC über die Zulassung der Kandidatur und die Erlangung des Status "Candidate City". Bis im Januar 2015 ist schliesslich das Bid Book einzureichen. Auf der Grundlage dieser Dokumentation und einem Evaluationsbesuch des IOC vor Ort wird die Hauptversammlung des IOC Ende Juli 2015 über den Zuschlag der Spiele 2022 entscheiden.
Im Einzelnen können folgende Phasen unterschieden werden:
- "Vorbereitung" (bis Mitte 2013): In dieser Phase geht es um die Vorbereitung
der Entscheidfindung in Bund und Kanton, ob der Kandidaturprozess beim IOC gestartet werden soll oder nicht.
- "Applicant City" (bis Ende 2014): In dieser Phase sind die Konzepte mittels
Vorstudien zur Durchführung der Spiele zu vertiefen; sie endet mit dem Selektionsentscheid des IOC Executive Board für die darauf folgende Bewerbungsphase.
- "Candidate City" (bis Mitte 2015): In dieser Phase sind die detaillierten Kandi-
daturunterlagen vorzulegen. Im Vordergrund steht die Präsentation des Projekts auf der internationalen Bühne. Diese Phase endet mit dem Entscheid der IOC-Hauptversammlung über die Vergabe der olympischen Winterspiele 2022.
1.6.3 Organisation der Kandidatur
Gegenwärtig werden die Arbeiten für die Vorbereitung der Kandidatur vom Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022 geführt. Bis zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 im Kanton Graubünden wird der Verein die erforderlichen Arbeiten weiterführen. Sollten sich die zuständigen Instanzen auf allen staatlichen Ebenen dafür aussprechen, das Projekt Olympische Winterspiele Schweiz 2022 weiter zu verfolgen, wäre spätestens für die folgenden Projektphasen eine neue Organisationsform zu wählen.
Erste Abklärungen über die neue Rechtsform wurden bereits gemacht. Die Komplexität des Projekts, die Anzahl der involvierten Akteure und Instanzen, aber auch die betriebliche notwendige Flexibilität in der Zeit bis zum Zuschlagentscheid des IOC sprechen für die Gründung einer juristischen Person in der Form einer Aktiengesellschaft. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, wie den unterschiedlichen Finanzierungsanteilen der verschiedenen Partner angemessen Rechnung getragen werden kann.
Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung im Kanton Graubünden vom 3. März 2013 entscheiden, in welcher Weise der Bund, insbesondere die von einer Kandidatur besonders betroffenen Departemente, bei der strategischen Steuerung der neuen Kandidaturorganisation mitwirkt.