Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten

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1.8 Technische Machbarkeit des Projekts

1.8.1 Problemstellung

Im Hinblick auf die politische Entscheidungsfindung zur finanziellen Beteiligung von Bund und Kanton am Projekt hat der Verein Olympische Winterspiele Graubünden 2022 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) sowohl Ingenieur- und Planungsbüros als auch Fachexperten in Fragen der Organisation von Sportgrossveranstaltungen beauftragt, die technische Machbarkeit olympischer Winterspiele im Kanton Graubünden zu prüfen.

Dabei ging es um die Klärung der Frage, ob die Spiele unter Berücksichtigung der verschiedenen Vorgaben und Rahmenbedingungen durchführbar sind. Grundlage der entsprechenden Abklärungen bildeten das Kandidaturkonzept des Vereins, die geographischen Gegebenheiten des Kantons, die Vorgaben des IOC sowie die Gesetzgebung von Bund und Kanton namentlich im Bereich des Umweltrechts (insbesondere Wald-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz). Unter diesen Vorzeichen haben die Fachexperten die technische Machbarkeit in den verschiedenen Bereichen geprüft. Deren Erkenntnisse wurden in einzelnen Fällen (Finanzen und Verkehr) durch die Einholung von Zweitgutachten überprüft und validiert.

Ausgehend vom heutigen Wissensstand kommen die Expertenabklärungen zum Ergebnis, dass die Machbarkeit des Projekts Olympische Winterspiele Schweiz 2022 im Grundsatz bejaht werden kann. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu orten und das Projekt durch entsprechende Planungsanpassungen laufend zu optimieren. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für die Erstellung des Bid Book, das dem IOC Ende 2014 eingereicht werden muss. Generell kann festgehalten werden, dass die geleisteten Vorarbeiten inzwischen einen beachtlichen Konkretisierungsgrad aufweisen.

1.8.2 Infrastruktur Sport

Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurde eingehend geprüft, welche Standorte sich für die Durchführung der verschiedenen Sportarten eignen. Dabei galt es, die Vorgaben des IOC, das im Kanton bestehende Anlagenangebot sowie disziplinenspezifische Traditionen zu berücksichtigen. Der Kanton Graubünden verfügt über eine gut ausgebaute Wintersport-Infrastruktur, die sich in der Vergangenheit bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen bewährt hat. Dies im Unterschied zu anderen Durchführungsorten (z.B. Sotschi, Pyeongchang), wo nach dem Retortenprinzip sämtliche Anlagen neu erstellt werden.

Das Infrastrukturkonzept Sport sieht vor, die bestehenden Anlagen permanent oder temporär auszubauen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird ein möglichst hoher Anteil an permanenten Neu- oder Erweiterungsbauten angestrebt. Ziel ist es, die einzelnen Bauten auch nach den olympischen Spielen zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen für Wettkämpfe, Training, Breitensport oder Tourismus zu nutzen. Für die temporär zu erstellenden Bauten wird eine nacholympische Nutzung an anderen Standorten im Kanton Graubünden, in der Schweiz oder im Ausland angestrebt.