Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten
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Die sonstigen Investitionen in Bauten und Anlagen im Umfang von rund 500 Millionen Franken sind teilweise bereits heute geplant und werden entweder von Privaten oder von den Gemeinden St. Moritz oder Davos finanziert und von diesen nach den Spielen auch genutzt. Darunter fallen zum Beispiel im Bereich der Unterkünfte Ausgaben für die Errichtung der olympischen Dörfer, die nach den olympischen Spielen in definitiven Wohnraum oder in Hotelnutzung umgewandelt werden. Hierzu zählen aber auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Erschliessung der Gebäude, der Errichtung von Parkplätzen oder der Gestaltung von Umgebungsplätzen anfallen.
Hinsichtlich der Sportstätten fällt vor allem die Erneuerung der bestehenden Eishockeyarena in Davos, der – bereits geplante – Neubau einer Sportanlage in Samedan sowie die Erstellung einer Curlinganlage in Klosters ins Gewicht. In all diesen Fällen tragen grundsätzlich die Standortgemeinden oder private Investoren (z.B. Eishockeyarena) die Kosten.
Sicherheit
Die operativen Sicherheitskosten enthalten rund 130 Millionenen Franken für den IKAPOL-Einsatz und den Einsatz der ausländischen Polizeikräfte. Die weiteren Kosten verteilen sich auf den Einsatz der Kantonspolizei Graubünden, das Engagement der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichten- und Bundessicherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung sowie der Feuerwehr. Rund 7 Millionenen Franken sind für die Einrichtung und den Betrieb des polizeilichen Informations- und Koordinationszentrums geplant.
Operative Kosten Sicherheit in Mio. Franken
IKAPOL-Einsatz, inkl. ausländische Polizisten 130,0
Kapo Graubünden 42,7
Armee 53,1
Zivilschutz 5,4
Grenzwachtkorps/ Zoll 0,3
Feuerwehr 2,8
Nachrichtendienst des Bundes 4,3
Bundessicherheitsdienst 4,0
Police Information and Coordination Centre (PICC) 7,0
Total 249,6
Die Kosten für den Einsatz der notwendigen Polizeikräfte (IKAPOL, ausländische Polizisten) und der Blaulichtorganisationen werden im Rahmen der bundesstaatlichen Zuständigkeitsordnung vom Kanton Graubünden getragen. Inwieweit die Kantone auf eine Geltendmachung der IKAPOL-Ansätze verzichten (analog zur