Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten
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2 Auswirkungen und Risiken
2.1 Auswirkungen auf den Bund
Kandidatur und Durchführung
Für die Finanzierung des Bundesanteils am Kandidaturbudget (60 Millionen Franken) beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit im Betrag von 30 Millionen Franken. Von diesem Kredit werden 2014 15 Millionen Franken und 2015 15 Millionen Franken benötigt. Die zusätzlichen Mittel sind im Finanzplan 2014-2016 nicht eingestellt.
Für die Deckung der Finanzierungslücke des OCOG-Budgets und die damit gegenüber dem IOC zu leistenden Garantien beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 1 Milliarde Franken. Der Kreditbedarf erstreckt sich über die Jahre 2016-2023. Die Ausgabenspitzen und der entsprechende Kreditbedarf betreffen insbesondere die Jahre 2019-2022. Die zusätzlichen Mittel zur Defizitdeckung sind in der Finanzplanung nicht eingestellt. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind zu beachten.
Die beiden Kredite für die Kandidatur und Durchführung werden freigegeben, wenn
- der Kanton Graubünden und Swiss Olympic sich mit insgesamt je 15 Millio-
nen Franken an den Kosten der Kandidatur beteiligen;
- die Vorlage über die Einreichung der Kandidatur in der Volksabstimmung des
Kantons Graubünden vom 3. März 2013 angenommen wird.
Investitionen
Die Investitionen in Schiene und Strasse werden nicht Bestandteil des vorliegenden Bundesbeschlusses sein. Diese sind bis auf 113 Millionen Franken in Infrastrukturvorlagen des Bundes, die vom Parlament noch nicht definitiv verabschiedet sind, enthalten. Für 113 Millionen Franken, die für die Durchführung des Ringzugkonzepts auf dem Schienennetz der RhB erforderlich sind, ist eine Lösung im Rahmen der Durchführungsbotschaft zu suchen.
Sicherheit
Die Kosten für den IKAPOL-Einsatz und das Engagement ausländischer Polizisten belasten den Bundeshaushalt nicht. Für den Bund fallen zusätzliche Kosten für das Engagement der Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichten- und Bundessicherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung an. Aktuell werden die Kosten von Spezialisten des Bundes mit rund 77 Millionen Franken beziffert (vgl. Ziffer 1.12.3). Diese Kosten werden nicht Gegenstand des entsprechenden Bundesbeschlusses bilden, werden aber bei einem Zuschlag durch das IOC beim Bund anfallen. Der genaue Umfang der zusätzlichen Kosten (insbesondere betreffend dem Armeeeinsatz), wird in den relevanten Budgetjahren einzustellen sein. In der Durchführungsbotschaft wird gestützt auf präzisere Berechnungen eine höhere Genauigkeit ausgewiesen werden können.