Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht

identifizieren und im Rahmen eines Risikomanagements situationsgerechte Massnahmen einzuleiten. Beispielhaft lassen sich folgende Risikobereiche identifizieren:

- Kostenentwicklung: Aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Entwicklungen

verändern das Kostengerüst.

- Verkehr: Bei der Durchführung der Spiele können ungünstige meteorologische

Verhältnisse den Olympia-Verkehr (insbesondere Strassenabschnitt Julier) massgeblich behindern. Die Bereitstellung der hohen Buskapazitäten stellt besondere Ansprüche an den Beschaffungsprozess.

- Sicherheit: Veränderungen der internationalen Lage erfordern eine entspre-

chende Adaptionsfähigkeit der Sicherheitsvorkehren auf allen Stufen. In Betracht zu ziehen sind sodann nicht vorhersehbare Armeeeinsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der inneren Sicherheit und in Katastrophenhilfeeinsätzen. Diese sind bei der Ressourcenplanung in Rechnung zu stellen.

- Umwelt: Die Beeinträchtigungen der Umwelt in den Phasen der Vorbereitung

und Durchführung der Spiele sind grundsätzlich vorhersehbar.

- Organisation: Mit der Bereitstellung der erforderlichen Managementkompetenz

im Organisationskomitee werden die Risiken von Zielabweichungen in der Planungs- und Durchführungsphase minimiert.

3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 20126 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 20127 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Anlässlich der Legislaturplanung war noch nicht absehbar, dass es zu einer erfolgversprechenden Kandidatur für die Ausrichtung von olympischen Winterspielen kommen könnte.

3.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 ist geradezu ein idealtypisches Beispiel, um die in den Perspektiven 2025 formulierten strategischen Vorgaben des Bundesrates in nachhaltige praktische Politikmassnahmen umzusetzen. An diesem Beispiel könnte die Praxistauglichkeit der theoretischen Konzepte aufgezeigt werden. In seinen Zielsetzungen liegt das Projekt auf der Linie der Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» (2012), der Strategie Nachhaltige Entwicklung (2012-2015) des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nachhaltigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft (Rio+20). Zudem entspricht es der vom Bundesrat im Juni 2010 verabschiedeten Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz.

6 BBl 2012 481

7 BBl 2012 7155