Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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rung noch die laufenden Qualitätsbestrebungen der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen. Die Weiterführung deren Aktivitäten ist durch die Vorgaben des KVG nicht in Frage gestellt und die Qualitätssicherung ist verbindlich gefordert.
Mit dieser Gesetzesvorlage sollen die notwendigen strukturellen und finanziellen Grundlagen für die Umsetzung der Qualitätsstrategie des Bundes und Verbesserungen im Bereich der Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) sowie der periodischen Re-Evaluation der Leistungen geschaffen werden. Dazu wird ein Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vorgeschlagen. Die Akteure des Gesundheitswesens werden vom Bundesrat in Nationalen Plattformen zu Qualität und HTA vor der Erteilung der strategischen Vorgaben an das Zentrum einbezogen.
Die Mittel zur Umsetzung sollen im Bereich Qualität und zweckmässigen Einsatz der Leistungen aus jährlichen Beiträgen der Versicherer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und im Bereich HTA aus Budgetmitteln des Bundes bereitgestellt werden.
Dem Zentrum für Qualität sollen Aufgaben mit gesamtschweizerischer Wirkung zukommen. Die Tätigkeiten des Zentrums unterstützen einerseits den Bund in seinem Zuständigkeitsbereich der Rahmenbedingungen sowie Vorgaben und Überwachung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen, aber auch die Kantone und Tarifpartner in deren Zuständigkeitsbereichen. Dem Zentrum sollen keine Aufgaben mit hoheitlichem oder regulierendem Charakter zukommen.
Die Schaffung der strukturellen und finanziellen Grundlagen ist im Hinblick auf die vorhandenen Defizite bei der Sicherheit der Patientinnen und Patienten und der Qualität der Behandlungsprozesse sowie des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen von hoher Priorität. Bereits eine wesentliche Senkung von vermeidbaren und schädigenden Zwischenfällen in unseren Gesundheitseinrichtungen kann zu einer massgeblichen Reduktion von Patientenschäden und Todesfällen, wie auch zu einer Senkung der durch ungenügende Qualität entstehenden Kosten führen. Der Verzicht auf den Einsatz von als unwirksam identifizierten Massnahmen macht Mittel frei, um der Bevölkerung weiterhin den Zugang zu Innovationen mit echtem gesundheitlichem Mehrwert zu ermöglichen. Das Vorhaben trägt damit zur Dämpfung des Kosten- und Prämienanstieges in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei.