Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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schen Institute of Medicine auf die Schweiz hochgerechnet, würde dies rund 2000 – 3000 Todesfällen pro Jahr wegen medizinischer Fehler entsprechen. Im Vergleich mit anderen Todesursachen machen fehlerbedingte Todesfälle bei Spitalpatienten wahrscheinlich mehr als das Doppelte der Todesfälle durch Grippe, AIDS und Verkehrsunfälle zusammen aus. Weiter fallen schätzungsweise allein durch vermeidbare Zwischenfälle in der Schweiz rund 350‘000 unnötige Spitaltage pro Jahr an. Insgesamt wäre entsprechend mit fehlerbedingten Kosten im stationären Bereich von mehreren hundert Millionen Franken zu rechnen. Hinzu kommen der ambulante Sektor und der Rehabilitations- Psychiatrie- und Langzeitbereich, zu denen bisher kaum Forschungsdaten vorliegen, in denen aber mit ähnlichen Dimensionen zu rechnen ist.
Als wesentliche, international festgestellte Qualitätsprobleme können zusammengefasst, aber nicht abschliessend genannt werden:
nosokomiale Infekte (insbesondere mangelnde Hygiene [z.B. inkonsequentes Befolgen von Handhygiene-Richtlinien], fehlende oder nicht rechtzeitige Antibiotikaprophylaxe, Antibiotikaresistenzen durch falschen Antibiotikaeinsatz);
Medikationssicherheit (Medikamenteninteraktionen, Polymedikation, Verwechslungen, Fehlverordnungen, mangelnde Kontinuität an Schnittstellen);
Sicherheit bei invasiven Interventionen (Verwechslungen, Allergieprävention, Zurücklassen von Fremdkörpern im Operationsgebiet, postoperative Komplikationen);
Diagnosefehler (Qualität der Diagnostikmethode, Nicht-Verwenden geeigneter Diagnostik/Abklärungswege, falsche oder verzögerte Diagnosestellung);
Schnittstellenprobleme (Kommunikation, Informationsfluss [inkl. Unverträglichkeiten/Allergien], Verwechslungen [Patienten, Körperstellen, Proben, Röntgenbilder, Medikamente], Kontinuität der Behandlung)
Medizintechnologieanwendung (Handhabung Geräte, Kalibrierung, Konnektionsprobleme, Wartung);
Fehl-, Unter- oder Überversorgung (Indikationsqualität, Leitlinien, interdisziplinäre Absprachen/Boards);
fehlende oder ungenügende Umsetzung von international anerkannter Evidenz zu Qualitätssicherungsmassnahmen;
Umgang mit Fehlern, Fehlerkultur (Meldesysteme, Lernsysteme, Mortalitäts-Morbiditäts-Konferenzen).
Mangel an Qualitätsinformationen und Transparenz
Damit Qualitätsprobleme, Verbesserungspotenziale und erfolgreiche Qualitätsmassnahmen identifiziert und beurteilt werden können, sind Datengrundlagen notwendig. Mit einer Transparenz, die einen Vergleich unter den Leistungserbringern und den erbrachten Leistungen ermöglicht, können gute Praktiken und erfolgreiche Methoden identifiziert und von den Leistungserbringern für ihre Verbesserungsmassnahmen genutzt werden. In der Schweiz sind Datengrundlagen und Transparenz anerkannterweise immer noch schwach, was auch im genannten Bericht der WHO und