Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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Gesundheits- und 1. Zum Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen": Fürsorgedirektion Wir lehnen die Einführung des Hinweises „Produktion ohne gentechnisch verdes Kantons Bern änderte Futterpflanzen“ ab.
GEF
Es ist davon auszugehen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Schwierigkeiten haben werden, zwischen den Hinweisen "ohne Gentechnik hergestellt" und "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zu unterscheiden. Zudem werden sich wohl die wenigsten Konsumentinnen und Konsument bewusst sein, dass bei Produkten mit dem Hinweis „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen wie Vitamine oder Aminosäuren eingesetzt werden können.
Zudem ist aufgrund der weniger streng formulierten Kennzeichnung "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" kann davon auszugehen, dass die Auslobung bei Schweizer Milch, Fleisch, Eiern, Milchprodukten (wie Käse und Joghurt) und Fleischerzeugnissen (wie Bratwurst) künftig häufig anzutreffen ist. Für den Vollzug ist es dabei schwer zu überprüfen, ob die Anforderungen dazu eingehalten werden. GVO-Analysen beim tierischen Erzeugnis als Endprodukt lassen nicht auf die verwendeten, möglicherweise gentechnisch veränderten Futtermittel zurückschliessen. Die Futtermittelkontrolle (GVO-Analysen, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Futtermittel bei Verarbeitern und Landwirten) müsste erhöht werden. Mit der Einführung eines solchen Hinweises dürfte folglich der Kontrollaufwand des Vollzugs (insbesondere Zunahme der Überprüfung von Papierdokumenten) zunehmen.
Dies gilt vor allem auch bei verarbeiteten, aus mehreren Zutaten zusammengesetzten Milch- und Fleischerzeugnissen. Letztere bestehen zum Beispiel oft aus weiteren Fleischerzeugnissen sowie Fleisch von verschiedenen Tierarten, die von mehreren Produzenten und Verarbeitern stammen. Es stellt sich die Frage, ob eine seriöse Kontrolle dieses Hinweises durch den Vollzug unter dem Aspekt des Täuschungsschutzes überhaupt noch realistisch ist. Der von der Landwirtschaft geforderte Hinweis bei tierischen Erzeugnissen kann auch nicht mit der Verwendung der Bezeichnungen "Bio", "Berg" oder "Alp" im Zusammenhang mit der Produktionsart von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus verarbeiteten Lebensmitteln verglichen werden. Damit die Bezeichnung "Bio", "Berg" oder "Alp" bei Erzeugnissen verwendet werden kann, müssen die einzelnen Produkte zertifiziert werden. Eine Produktzertifizierung ist in der vorliegenden Verordnungsänderung nicht vorgesehen. Die Kontrolle erfolgt somit auch nicht durch Zertifizierungsstellen, sondern via kantonalen Vollzug. Die Branchenverbände der Schweizer Landwirtschaft haben genügend Möglichkeiten, durch Richtlinien den Einsatz von Futterpflanzen ohne GVO bei der Fütterung von Tieren zu regeln und dies entsprechend allgemein zu kommunizieren.
Sollte der Bund trotzdem an einem neuen Hinweis festhalten, so beantragen wir, dass sich der Hinweis auf sämtliche Futtermittel bezieht und sich auf die tierischen Primärprodukte Milch, Fleisch, Fisch, Eier und Honig beschränkt. In diesem Sinne ist ein Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futtermittel" denkbar.
Der vorgeschlagene Art. 7c enthält nebst den oben erwähnten Punkten auch weitere diskutable Punkte und ist in dieser Form von den betroffenen Produ-