Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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Organisation Inhalt
Das Anliegen ist verständlich. Um im internationalen Umfeld bestehen zu können, braucht die Schweizer Landwirtschaft Grenzwerte und Abgrenzungen im Bereich der gentechnisch veränderten Lebensmittel. In diesem Sinne ist die Vorlage zu begrüssen. Allerdings sind die gewählten Formulierungen für den Konsumenten irreführend. Der angestrebte Täuschungsschutz ist somit zu wenig konsequent umgesetzt worden. Zudem wird bezweifelt, ob die Unterscheidung der Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt“ und „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ in der Praxis überprüft werden kann. Diese Forderungen sind zudem bereits durch das Label „SUISSE GA-RAN-TIE“ abgedeckt. Produkte mit diesem Label werden unter diesen Bedingungen erzeugt und auch vermarktet.
Die vorgeschlagene Regelung weist zudem Mängel auf:
1. Der Begriff „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist
geeignet, Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen zu vermitteln. Es ist davon auszugehen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten darunter vorstellen, dass die Tiere zwar mit Tierarzneimitteln behandelt werden, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, dass aber das Futter ohne Gentechnik hergestellt wurde. Sie sind sich wohl kaum bewusst, dass die Tiere Futter erhalten, das teilweise gentechnisch hergestellt wurde, nämlich Futterzusätze wie Vitamine und Aminosäuren. Diese werden üblicherweise mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert und könnten auch bei einer „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" eingesetzt werden.
2. Der Begriff dürfte gemäss Art. 7 c Abs. 2 nur verwendet werden, wenn
nach schweizerischem Recht gleichartige Futtermittel oder Futtermittelzusätze verwendet werden dürfen, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestehen, solche enthalten oder aus solchen gewonnen wurden. Diese Einschränkung ist reine Augenwischerei. Sämtliche Nutztiere können mindestens teilweise mit Mais oder Soja gefüttert werden, also ist er in jedem Fall erlaubt.
3. Absurd wird der Ausdruck bei verarbeiten Produkten. Was soll der Aus-
druck "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" auf einem Käse, einem Joghurt oder einer Bratwurst? Auch diese Produkte müssten nicht frei von Gentechnik sein. Gentechnisch hergestellte Zutaten und Zusatzstoffe sind ohne Deklaration erlaubt, wenn die Produkte frei sind von Genmaterial. Auch diesbezüglich besteht ein beachtliches Täuschungspotenzial.
4. In den Lebensmitteln tierischer Herkunft sind die Futtermittel in der Regel
nicht mehr nachweis-bar. Entsprechend existieren keine Methoden, welche eine Unterscheidung darüber gestatten würden, ob die Tiere mit gentechnikfreien Futterpflanzen gefüttert worden sind. Die Endprodukte unterscheiden sich nicht. Eine analytischer Überprüfung des Hinweises „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist nicht möglich. Wenn die Bestimmung vollzogen werden soll, ist eine umfangreiche, aufwendige „Papierkontrolle" notwendig.
5. Eine solche buchhalterische Überprüfung wäre bei Primärprodukten
(Milch, Eier, Fleisch, Honig) noch denkbar. Bei verarbeiteten und erst recht bei zusammengesetzten Lebensmitteln wie bei einem Salami oder einer Bratwurst wäre eine Kontrolle undenkbar, stammen die Ausgangsmaterialien in der Regel aus verschiedenen Beständen und sogar verschiedenen Tierarten.
6. Vollends unüberprüfbar ist eine solche Regelung für importierte Produkte.
Es ist schlicht undenkbar, dass die (schweizerischen) Kontrollorgane eine italienische Salami, einen französischen Tomme oder die Rohware für Bündnerfleisch dahin überprüfen würden, ob die Tiere am Anfang der Produktion wirklich kein GVO-Soja und keinen GVO-Mais gefressen haben.