Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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3. Zusammenfassung der Ergebnisse

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Stellungnahmen zu den Vorschlägen betreffend die redaktionellen Anpassungen (Artikel 7 Absätze 1-6, Artikel 7a, 7b und 7d) in der Vorlage waren wenig kontrovers.

3.2 Anmerkungen zu Artikel 7c

Der Vorschlag zur Einführung einer freiwilligen Kennzeichnung der tierischen „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ (Artikel 7c) war der Kern der Vorlage und deshalb der Hauptpunkt der eingegangenen Stellungnahmen.

Die 80 eingegangenen Stellungnahmen ergeben ein sehr uneinheitliches Bild. Eine Mehrheit lehnte den Anhörungsvorschlag ab, jedoch aus sehr unterschiedlichen Gründen. Hauptgrund für die Ablehnung war, dass der Wortlaut für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht verständlich sei respektive dass die Regelungen in unseren Nachbarländern weniger streng seien.

Die Konsumentenschutzorganisationen waren unterschiedlicher Meinung: die Fédération Romande des Consommateurs FRC und die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana ACSI begrüssten die Regelung. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hingegen zeigte sich skeptisch; das Konsumentenforum kf lehnte die Vorlage ab.

Grundsätzlich für eine Kennzeichnungsmöglichkeit, teilweise jedoch mit Vorbehalten bezüglich der Formulierung des Hinweises gemäss Vorschlag, sind: FDP, economiesuisse, Konsumentenorganisationen FRC, ACSI, Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG, stopOGM. Der Schweiz.

Bauernverband SBV, Suisseporcs, Proviande und andere Organisationen der Landwirtschaft begrüssten eine zusätzliche Kennzeichnungsmöglichkeit, den vorgeschlagenen Wortlaut lehnten sie jedoch ab.

Gegen eine Kennzeichnungsmöglichkeit gemäss Vorschlag sind: die Mehrheit der Kantonsregierungen und Behörden der kantonalen Lebensmittelkontrolle, SP, SVP, Gewerbeverband, Lebensmittelindustrie (FIAL), Lebensmittelhandel (Handel Schweiz, IG DHS, Migros, Coop), Schweizer Fleisch-Fachverband SFF, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten VSF, Konsumentenorganisationen SKS, kf, Basler Appell gegen Gentechnologie.

Mehrere Vertreter der Landwirtschaft sowie der industriellen bzw. gewerblichen Lebensmittelproduktion (SMP, Suisseporcs, FIAL, Fromarte, Fenaco u.a.) forderten, dass der heute erlaubte Hinweis „ohne Gentechnik hergestellt“ bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs auch dann verwendet werden darf,

wenn die Tiere aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnene Futtermittelzusatzstoffe gefressen haben.

Einige Organisationen (Bio Suisse, Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG, stopOGM, Pro Natura u.a.) forderten einen obligatorischen Hinweis auf die Fütterung mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen.

Die kantonalen Behörden der Lebensmittelkontrolle stellten sich auf den Standpunkt, die vorgeschlagene Regelung sei nicht überprüfbar. Ihr Eventualvorschlag ist eine Beschränkung der Deklarationsmöglichkeit auf Primärprodukte. Die Mehrheit der Kantonsregierungen übernahm die Position ihrer Vollzugsbehörden.