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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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zenten und Verarbeitern stammen. Es stellt sich die Frage, ob eine seriöse Kontrolle dieses Hinweises durch den Vollzug unter dem Aspekt des Täuschungsschutzes überhaupt noch realistisch ist. Der von der Landwirtschaft geforderte Hinweis bei tierischen Erzeugnissen darf auch nicht mit der Verwendung der Bezeichnungen "Bio", "Berg" oder "Alp" im Zusammenhang mit der Produktionsart von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus verarbeiteten Lebensmitteln verglichen werden. Damit die Bezeichnung "Bio", "Berg" oder "Alp" bei Erzeugnissen verwendet werden kann, müssen die einzelnen Produkte zertifiziert werden. Eine Produktzertifizierung ist hier nicht vorgesehen. Die Kontrolle erfolgt nicht durch Zertifizierungsstellen, sondern via kantonalen Vollzug.
Die Branchenverbände der Schweizer Landwirtschaft wie IP Suisse haben unseres Erachtens genügend Möglichkeiten, via Richtlinien den Einsatz von Futterpflanzen ohne GVO bei der Fütterung von Tieren zu regeln und dies entsprechend allgemein zu kommunizieren.
Wird von Seite BLV an einem Hinweis betreffend der Fütterung ohne GVO aufgrund des Druckes der Schweizer Landwirtschaft festgehalten, so sollte sich dieser mindestens auf sämtliche Futtermittel beziehen und sich auf die tierischen Primärprodukte Milch, Fleisch, Fisch, Eier und Honig beschränken. In diesem Sinne denkbar wäre beispielswiese folgender Hinweis: „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futtermittel“. Transparenter wäre aber darauf Hinzuweisen, dass nur teilweise auf gentechnisch veränderte Komponenten verzichtet wurde.
Art. 7c enthält nebst den oben erwähnten Punkten auch sonst viele Schwachstellen. Der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Art. 7c ist in dieser Form nicht umsetzbar. Wird an Art. 7c festgehalten, so sind weitere Anpassungen nötig (Siehe nachfolgende Kommentare und Änderungsvorschläge)
Kanton Uri Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen"
Aus folgenden Gründen lehnen wir die Einführung des vorgeschlagenen Hinweises ab:
Der Hinweis ist für die Konsumentenschaft nicht genügend transparent. Die Auslobung kann bei den Konsumentinnen und Konsumenten Anlass zur Täuschung geben. Laut Erläuterungen können bei einer solchen Auslobung nach wie vor Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen wie Vitamine oder Aminosäuren eingesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei einem solchen Hinweis die Konsumentenschaft keine solchen Futtermittelzusätze bei der Fütterung der Tiere erwartet. Einem Grossteil der Konsumentenschaft dürfte gar nicht bewusst sein, dass bei einer solchen Auslobung der Einsatz von Futtermittelzusätzen aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen möglich und erlaubt ist.
Für die Konsumentenschaft dürfte es zudem schwierig sein, zwischen den beiden Labels "ohne Gentechnik hergestellt" und "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zu unterscheiden. Aus diesem Grunde sollte auch bei tierischen Lebensmitteln (wie Milch, Milchprodukte Fleischerzeugnisse und Eier) ausschliesslich der Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" verwendet werden können. Die Auslobung "ohne Gentechnik hergestellt" ist transparenter und keine Augenwischerei, da sich der Hinweis auf den gesamten Herstellungsprozess bezieht. Wer erwartet schon, dass bei einem Käse, bei welchem der Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" oder "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futtermittel" steht, GVO-Labenzym bei der Käseproduktion eingesetzt werden könnte? Zwei Typen von GVO-Labenzym wurden in der Schweiz 1988 und 1993 bewilligt (eine