Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 71 Seiten
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Zusammenfassung
Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte (TabPG) in die Vernehmlassung gesandt. Die Vernehmlassung endete am 12. September 2014. Insgesamt wurden 641 Stellungnahmen dem BAG zugestellt, darunter waren 337 identische von Tabakverkaufsstellen in der ganzen Schweiz. Die allermeisten Vernehmlassungsteilnehmenden haben die Erarbeitung eines Spezialgesetzes für Tabakprodukte begrüsst. Die GDK begrüsst das Gesetz und seinen Inhalt vorbehaltlos. Eine grosse Mehrheit der Kantone (23) begrüssen den Vorentwurf, 19 melden jedoch Vorbehalte an oder verlangen Änderungen im Sinne einer Verschärfung oder Abschwächung der Vorlage. Die Kantone NE und VD fordern eine grundsätzliche Überarbeitung, der Kanton NW lehnt das Gesetz ab. Die politischen Parteien sind wie die Fachorganisationen geteilter Meinung. Für die Präventionsorganisationen und die Ärzte geht der Vorentwurf nicht weit genug, weshalb sie unter anderem ein umfassendes Verbot der Tabakwerbung, des Sponsoring und der Verkaufsförderung für Tabakprodukte verlangen. Die Wirtschaftskreise sind schliesslich der Meinung, dass die neuen Einschränkungen die Wirtschaftsfreiheit übermässig tangieren, nicht ausreichend mit dem Gesundheitsschutz begründet sind und das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen.
Folgende Themen wurden in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert, wobei davon auszugehen ist, dass Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu einem Thema nicht abweichend geäussert haben zustimmen:
– Der Zweckartikel wird von 10 Kantonen, der GDK und 57 Gesundheitsorganisationen be-
grüsst, 59 Wirtschaftsorganisationen möchten jedoch die Reduktion des Tabakkonsums als Ziel streichen.
– Die Gleichstellung von E-Zigaretten mit Nikotin mit Tabakprodukten wird von 17 Kanto-
nen, der GDK, 4 Parteien und 70 Gesundheitsorganisationen begrüsst. 53 Wirtschaftsorganisationen lehnen dies ab und fordern weniger strenge Regeln für E-Zigaretten. E-Zigaretten-Verbände wünschen eine Legalisierung von E-Zigaretten mit Nikotin im Lebensmittelgesetz.
– 9 Kantone, 4 Parteien und 60 Gesundheitsorganisationen begrüssen die Unterstellung von
E-Zigaretten unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Ein E-Zigarettenverband ist dagegen, damit E-Zigaretten nicht in Fumoirs konsumiert werden müssen. 2 Kantone melden gewisse Vorbehalte an und 62 Wirtschaftsorganisationen lehnen den Vorschlag ab.
– 3 Kantone, eine Partei und 32 Wirtschaftsorganisationen fordern eine differenzierte Be-
handlung der unterschiedlichen Tabakprodukte, z.B. sollen Zigarren und Pfeifentabak anders als Zigaretten geregelt werden.
– 3 Kantone, 2 Parteien sowie 64 Gesundheitsorganisationen fordern die Einführung einer
Lizenz für Händler, die Tabakprodukte in Verkehr bringen möchten.
– 6 Kantone, 3 Parteien und 62 Gesundheitsorganisationen und 2 Wirtschaftsorganisationen
fordern die Einführung eines Identifikations- / Rückverfolgungssystems für Tabakprodukte (Tracking und Tracing) zur Bekämpfung des illegalen Handels. 51 Wirtschaftsorganisationen haben sich dazu ablehnend geäussert.
– 4 Kantone, 2 Parteien und 57 Gesundheitsorganisationen sprechen sich für die Einführung
der neutralen Verpackungen mit einheitlichen Markenzeichnen (sog. Plain Packaging) für Tabakprodukte aus.
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