Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 71 Seiten
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In den nachfolgenden Kapiteln werden die Ausgangslage (Kapitel 1), das Vernehmlassungsverfahren und die Auswertungsmethodik (Kapitel 2), die Vernehmlassungsergebnisse im Überblick und für die wichtigsten 8 Themenbereiche (Kapitel 3) und für alle einzelnen Artikel und sonstigen Bemerkungen (Kapitel 4) ausgeführt. Die einzelnen Gesetzesartikel des Vorentwurfs sind im Kapitel 4 pro memoria abgedruckt.
1 Ausgangslage
Der Vorentwurf TabPG wurde im Nachgang an die Revision des Bundesgesetzes über Lebensmittel (LMG, SR 817.0) erarbeitet, in der Tabakprodukte vom Geltungsbereich des LMG ausgeschlossen wurden. Dank einer Übergangsbestimmung sind Tabakprodukte noch während längstens vier Jahren nach Inkrafttreten des revidierten LMG (erwartet für das erste Semester 2016) gemäss altem Recht geregelt. Das Tabakproduktegesetz muss demnach spätestens im Lauf des Jahres 2020 in Kraft treten.
Der Vorentwurf TabPG regelt die Anforderungen für Tabakprodukte mit dem Ziel, den Konsum der Tabakprodukte zu verringern und die damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu beschränken. Er übernimmt teilweise die Regelungen für Tabakprodukte des aktuellen LMG und führt insbesondere folgende Neuerungen ein:
– nikotinhaltige E-Zigaretten und ähnliche Produkte werden im Tabakproduktegesetz geregelt.
Sie sind Tabakprodukten gleichgestellt.
– Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring im Zusammenhang mit Tabakprodukten sollen
eingeschränkt werden;
– Die Abgabe an und durch Minderjährige soll verboten und Testkäufe eingeführt werden, um
die Einhaltung der Altersbeschränkung überprüfen zu können.
In der Schweiz ist der Tabakkonsum jährlich für mehr als 9'000 Todesfälle verantwortlich. Darunter 41% aufgrund von Herz-Kreislauf-Krankheiten, 41% wegen Krebs- und 18% infolge Atemwegserkrankungen. Der Tabakkonsum ist somit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.
2 Zum Vernehmlassungsverfahren
2.1. Vernehmlassungsverfahren
Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte (TabPG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 12. September 2014.
Der Bundesrat hat 136 Stellen zur Vernehmlassung eingeladen: die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), das Fürstentum Liechtenstein, 12 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft sowie 86 weitere Organisationen und Verbände.
Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten haben 85 eine Stellungnahme eingereicht: darunter alle Kantone, 7 politische Parteien der Bundesversammlung (BDP, CVP, EVP, FDP, Grüne, SP und SVP), 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Bauernverband, economiesuisse, Gewerbeverband) und 49 Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und E-Zigaretten (Vgl. nachstehende Tabelle 1).
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