Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 71 Seiten
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– 2 Kantone, 3 Parteien und 63 Gesundheitsorganisationen begrüssen das Festhalten am Ver-
bot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus). 6 Parteien, 1 Gesundheitsorganisation und 67 Wirtschaftsorganisationen fordern hingegen die Aufhebung desselben.
– 12 Kantone und die GDK begrüssen die vorgeschlagene Regelung im Bereich der Tabak-
werbeeinschränkungen. Je 3 Kantone und Parteien sowie 67 Gesundheitsorganisationen fordern ein globales Werbeverbot. Für 18 Wirtschaftsorganisationen ist mit den vorgeschlagenen Werbeeinschränkungen die Schmerzgrenze erreicht. Für je 6 Kantone und Parteien und 104 Wirtschaftsorganisationen gehen die Vorschläge indes zu weit.
– 9 Kantone und 2 Parteien unterstützen die vorgeschlagenen Restriktionen der Verkaufsför-
derung. 4 Kantone, 3 politische Parteien und 66 Gesundheitsorganisationen verlangen darüber hinaus ein totales Verbot der Verkaufsförderung. 5 Kantonen, 2 Parteien und 93 Wirtschaftsorganisationen gehen diese Einschränkungen zu weit.
– 9 Kantone, die GDK und 2 Gesundheitsorganisationen unterstützen das vorgeschlagene
Verbot des Tabaksponsorings für Anlässe mit grenzüberschreitender Wirkung. 6 Kantone, 3 Parteien und 72 Gesundheitsorganisationen verlangen darüber hinaus ein globales Verbot des Sponsorings. 5 Kantone, 4 Parteien und 84 Wirtschaftsorganisationen sind gegen Einschränkungen des Sponsorings.
– 6 Kantone, 2 Parteien und 58 Gesundheitsorganisationen unterstützen, dass Kantone wei-
tergehende Vorschriften zum Tabakmarketing erlassen dürfen. 3 Parteien und 99 Wirtschaftsorganisationen lehnen dies ab.
– 15 Kantone und 6 Parteien unterstützen ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Min-
derjährige, dies zusammen mit 72 Gesundheitsorganisationen und einigen Wirtschaftsorganisationen. 2 Parteien lehnen dies ab. 5 Kantone verlangen ein Mindestalter von 16 anstatt 18 Jahren. 2 Kantone fordern eine kantonale Regelung des Abgabealters.
– 7 Kantone, 3 Parteien und 71 Wirtschaftsorganisationen lehnen das Abgabeverbot durch
Minderjährige ab.
– 2 Kantone, 2 Parteien und 64 Gesundheitsorganisationen setzen sich für ein Verbot von Zi-
garettenautomaten ein. Für eine Partei und 58 Wirtschaftsorganisationen sollen diese zugelassen werden, sofern Kontrollmassnahmen den Kauf durch Minderjährige verhindern.
– Die Delegation von Rechtsetzungskompetenzen an den Bundesrat wurde von 4 Kanto-
nen, 3 Parteien und 62 Wirtschaftsorganisationen kritisiert, da dies zu Rechtsunsicherheit führe. Dies wurde als problematisch bezeichnet bei den Regelungen zu Zusammensetzung und Emissionen (Art. 6), Kennzeichnung und Warnhinweisen (Art. 7) und der Kompetenz des Bundesrats in der internationalen Zusammenarbeit (Art. 26).
– Die Kompatibilität des Vorentwurfs mit der WHO-Tabakkonvention und dem EU-Recht
wurde von 2 Kantonen, zwei Parteien sowie 56 Gesundheitsorganisationen verlangt. Sie alle sowie 2 Wirtschaftsorganisationen kritisieren, dass der Vorentwurf in mehreren Bereichen (u.a. Werbung und Rückverfolgbarkeit zur Betrugsbekämpfung) die WHO-Vorgaben nicht erfülle. Die SP verlangt vom Bundesrat eine Ratifikationsbotschaft für die WHO- Tabakkonvention. Ein Kanton und zwei Wirtschaftsorganisationen verlangen die Kompatibilität mit dem WHO-Zusatzprotokoll zum illegalen Handel. PLR-Vaud und 42 Wirtschaftsorganisationen sind hingegen der Meinung, dass die Schweiz keine Pflicht hat, die sich den internationalen Standards anzugleichen. Es wird kritisiert, dass die Schweiz Elemente ausländischer Gesetzgebungen übernimmt, was zu unverhältnismässigen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit der Tabakindustrie führe.
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