Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/11: Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) · 5 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
1. Ausgangslage und Anhörungsverfahren
Der Nachrichtendienst des Bundes bearbeitet seit Juni 2010 Daten, die das Ausland betreffen, im System ISAS. Dieses gründet auf einem Pilotbetrieb gemäss Datenschutzgesetz. Bei einem Pilotbetrieb muss die automatisierte Datenbearbeitung in jedem Fall abgebrochen werden, wenn innert fünf Jahren nach Inbetriebnahme des Pilotsystems keine Rechtsgrundlage in Form eines formellen Gesetzes in Kraft getreten ist.
Das zurzeit im Entstehen begriffene neue Gesetz über den Nachrichtendienst soll Mitte 2015 die heutigen Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitungssysteme des NDB ablösen. Da jedoch nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden kann, dass das neue Nachrichtendienstgesetz bereits im Juni 2015 in Kraft sein wird und der Pilotbetrieb die Bedürfnisse des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) nur beschränkt erfüllen kann, besteht der Bedarf nach einer raschen Revision des ZNDG.
Die Anhörung wurde vom VBS am 27. Februar 2013 eröffnet und dauerte bis zum 31. Mai 2013. Begrüsst wurden die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und die Dachverbände der Wirtschaft. Insgesamt wurden 24 Stellen angeschrieben.
Beim VBS sind innert Frist insgesamt 15 Rückmeldungen eingegangen, wovon sich fünf (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Economiesuisse, Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband) auf die Mitteilung beschränkten, ausdrücklich auf eine Stellungnahme zu verzichten. Vier Antworten (Privatim, „Referendum BWIS“, Chambre vaudoise des arts et métiers, Centre Patronal) stammen von nicht offiziell begrüssten Organisationen.
2. Überblick
Vorlage wird unterstützt: Vorlage wird bedingt Vorlage wird abgelehnt:
unterstützt:
CVP, FDP, SVP, SP, SGV, CVAM, CP „Referendum BWIS“
KKJPD, Privatim
Die CVP und die FDP unterstützen die Gesetzesrevision. Die SVP unterstützt die Revision auch, hat jedoch Vorbehalte in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Die SP begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und macht verschiedene materielle Änderungsvorschläge.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren begrüsst die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Betrieb des ISAS.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt den Entwurf ab, solange eine Verknüpfung der Datenbanken ISIS und ISAS besteht und solange die Daten dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt sind bzw. macht Klärungsbedarf für die Begriffe Inland und Ausland geltend. Das Centre Patronal (CP) und die „Chambre vaudoise des arts et métiers (CVAM)“ unterstützen die Gesetzesrevision unter der Voraussetzung, dass die geänderten Bestimmungen nicht vor Juni 2015 in Kraft treten.