Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/11: Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) · 5 Seiten
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Artikel 6i
Die SP begrüsst die Beschränkung der Weitergabe von Personendaten auf die Abwehr einer schweren unmittelbaren Gefahr.
Artikel 6j
Die SP begrüsst die Regelung des Auskunftsrechts gemäss Datenschutzgesetz.
Artikel 6k
Die SP begrüsst die klare Begrenzung der Aufbewahrungsdauer.
„Referendum BWIS“ beantragt die Festlegung der maximalen Aufbewahrungsdauer auf Gesetzesstufe.
Artikel 6l
Absatz 1
Die SP beantragt eine Ergänzung, wonach das Bundesarchiv zur Überprüfung periodisch Einblick in den Index erhält.
Absatz 2
Die SP beantragt eine Umformulierung, wonach der Vorsteher des VBS zur Wahrung eines überwiegenden öffentlichen Interesses oder zum Schutz von Leib und Leben Dritter den NDB ermächtigen kann, während der Schutzfrist einzelfallweise Personendaten einzusehen, die er dem Bundesarchiv übergeben hat.
Artikel 6m
„Referendum BWIS“ beantragt die Streichung von Absatz 1, Buchstaben d.
Inkrafttreten
Das CP und die CVAM beantragen, dass die Gesetzesrevision nicht vor Juni 2015 in Kraft treten dürfe.
Verschiedenes
Die SP bemängelt, dass ein Anhörungsverfahren und nicht ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde.
Der SGV beantragt die Nicht-Unterstellung von Daten aus ISIS und ISAS unter das Öffentlichkeitsgesetz.