Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/11: Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) · 5 Seiten
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Absatz 5
Die SP beantragt eine Ergänzung, wonach Doppelerfassungen im ISAS und im ISIS gemäss den Standards der ISIS-Qualitätskontrollen zu überprüfen sind und wonach die Qualitätssicherung den Inhalt der provisorischen Erfassungen, namentlich die Quellenangabe, die Bewertung der Information und das Datum der nächsten Gesamtbeurteilung überprüft, und die definitive Erfassung der Daten bestätigt bzw. dass erst nach Vorliegen einer solchen Bestätigung neue Informationen über dieselbe Person erfasst werden können.
Privatim begrüsst die gesetzliche Verankerung der internen Qualitätssicherung und empfiehlt, diesen Passus beizubehalten.
Artikel 6e
Absatz 2
Der SGV beantragt ausdrücklich und „Referendum BWIS“ sinngemäss die Streichung von Absatz 2.
Artikel 6f
Die SP begrüsst die in den Absätzen 1 – 3 enthaltenen Begrenzungen.
Absatz 2
Der SGV lehnt eine Verknüpfung von ISIS mit ISAS ab.
„Referendum BWIS“ beantragt die Streichung; die Datenbanken ISIS und ISAS seien getrennt zu führen.
Absatz 3
„Referendum BWIS“ lehnt eine Datenweitergabe zu gerichtspolizeilichen Zwecken ab.
Artikel 6g
Absatz 1
Der SGV regt eine Präzisierung von Personendaten an: Daten von Personen im Ausland/Daten von ausländischen Behörden.
Die SP beantragt eine Beschränkung der Datenweitergabe auf die inländischen Behörden gemäss Artikel 6f Absatz 3, soweit es zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit oder zur Kontrolle der Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Absatz 2
Die SP beantragt eine Verdeutlichung, wonach Erkenntnisse des NDB, die geeignet sind, andere Behörden zur Strafverfolgung, zur Verhinderung von Straftaten oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu unterstützen, diesen unter Wahrung des Quellenschutzes unverzüglich und aus eigener Initiative zur Verfügung zu stellen sind.
„Referendum BWIS“ beantragt ein Verbot für die Weitergabe nachrichtendienstlicher Daten an zivile Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden.
Artikel 6h
Die SP begrüsst die in den Absätzen 1 und 2 festgehaltene Priorität der Menschenrechte.
„Referendum BWIS“ spricht sich dafür aus, dass Daten nur bei Zusicherung eines absoluten strafrechtlichen Verwertungsverbotes weitergegeben werden dürfen.
Absatz 3 Buchstabe a
Die SP schlägt vor, „Vergehen“ in den Katalog aufzunehmen.