Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/11: Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) · 5 Seiten

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Privatim begrüsst, dass noch vor Ablauf der Pilotphase für ISAS eine formellrechtliche Gesetzesgrundlage geschaffen werden soll und bestätigt der Vorlage die Einhaltung der hohen Anforderungen an die Normendichte und der Kriterien zur Delegation der Rechtsetzungsbefugnis an den Bundesrat.

„Referendum BWIS“ lehnt die Vorlage entschieden ab.

3. Die Artikel im Einzelnen

Artikel 6a

Die SP begrüsst die Zuweisung der Verantwortlichkeit für die Sicherheit von ISAS und die Rechtmässigkeit der bearbeiteten und gespeicherten Daten.

Artikel 6b

Die SP begrüsst die klare Begrenzung der Zweckbestimmung von ISAS.

Artikel 6c

Absatz 1

Die SP beantragt einen ausdrücklichen Vorbehalt, wonach in ISAS nur Informationen bearbeitet werden dürfen, die den Zweckbestimmungen nach Artikel 6b entsprechen. Der SGV beantragt die Präzisierung auf ausländische natürliche und juristische Personen, Organisationen und Gegenstände sowie Ereignisse (im Ausland).

Absatz 2

Privatim beantragt, die in ISAS bearbeitbaren besonders schützenswerten Personendaten auf Verordnungsebene zu konkretisieren.

Die SP schlägt vor, dass der Bundesrat die Kategorien entsprechender Personendaten bezeichnet.

Absatz 3

Die SP und Privatim schlagen eine Neuformulierung von Absatz 3 vor, weil die aktuelle Fassung ein falsches Bild vermitteln könne.

„Referendum BWIS“ beantragt die ersatzlose Streichung.

Absatz 4

Der SGV schlägt eine Ergänzung vor, wonach ISAS nicht mit ISIS verbunden werden dürfe.

Artikel 6d

Absatz 1

„Referendum BWIS“ beantragt den Titel „Beibehaltung der bisherigen miserablen Datenqualität“ oder die Streichung des zweiten Satzes.

Absatz 2

„Referendum BWIS“ erachtet den Vorbehalt von Artikel 6c Absatz 3 für obsolet.

Absatz 2bis

Die SP beantragt die Aufnahme einer Bestimmung, wonach Daten mit Bezug zum Inland bis spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in ISIS verschoben werden müssen.