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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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sonalbestandes der NB ist mit der Integration der Fonoteca dagegen nicht verbunden. Die erforderlichen Zusatzmittel für die Integration der Fonoteca in die NB werden dem Parlament ab 2016 im Rahmen des jährlichen Globalbudgets für die NB beantragt.

3.4 Schweizerisches Nationalmuseum

Das SNM erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben jährliche Bundesbeiträge gestützt auf Artikel 17 MSG. Seinerseits zeichnet sich das SNM in seiner Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung aus und unterhält hierzu geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenzen und die Nutzung der Leistungsfähigkeit des Sammlungszentrums und seiner Potenziale in der angewandten Forschung vermag das SNM die eigene Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Zu den ambitionierten zivilen Bauvorhaben des Bundes zählt die Gesamtsanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich. Die Eröffnung des sanierten Kunstgewerbeschulflügels sowie des Erweiterungsbaus im Jahr 2016 ist ein richtungsweisender Meilenstein in der über hundertjährigen Geschichte des Museums, das nie zuvor erweitert und substanziell saniert wurde. Das Museum wird in der Folge in neuen Ausstellungssälen die kulturelle Vielfalt der Schweiz präsentieren können. In drei Bauetappen werden Substanz und Infrastruktur des hundertjährigen Altbaus in Zürich auf das Niveau der sanierten und erneuerten Bauten in Schwyz (1989–1995) und Prangins (1986–1998) gehoben: zum einen mit neuen und zeitgemässen Infrastrukturen wie Heiz- und Klimavorrichtungen, sanitären Anlagen, einer Museumsgastronomie und dem Studienzentrum im sanierten Altbauflügel, zum anderen mit dem Auditorium und der Bibliothek sowie neuen Ausstellungssälen von 545 m2 (EG), 490 m2 (1. OG) und 1045 m2 (2. OG) im Neubau.

Die Finanzierung der Investitionskosten des Bundes haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der betreffenden Immobilienbotschaften gutgeheissen (Botschaften über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil für 2004, 2006 und 2008 sowie die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013). Die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich und des Kantons Zürich stimmte den zwei Finanzierungsvorlagen mit deutlichem Mehr zu. Auswirkungen auf die Betriebskosten hat allein die mittlere der drei Bauetappen A, B und C. Die Etappen A und C sind Altbausanierungen und beeinflussen das vorhandene Raumangebot nicht. Nur die Etappe B erweitert die Nutzflächen des Museums, dies infolge des Neu- bzw. Annexbaus. Die bestimmungsgemässe Nutzung des durch die Etappe B erweiterten Landesmuseums Zürich hat gebäude- und nutzerspezifische Mehrkosten zur Folge. Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 beziffert den Mehrbedarf des SNM ab dem Jahr 2016 mit 4,66 Millionen Franken jährlich. Im Rahmen der Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil 2008 wurde noch von einem Mehrbedarf an rein nutzerspezifischen Kosten von 6 Millionen Franken ausgegangen.

Unter Berücksichtigung der Lohnmassnahmen einschliesslich Teuerung vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus werden die Personalkosten von 18,4 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 18,9 Millionen Franken im Jahr 2019 ansteigen. In der Budgetperiode 2016–2019 ist mit insgesamt 74,6 Millionen Franken Personalkosten zu rechnen, das heisst durchschnittlich 18,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Sach- und Betriebskosten ebenfalls vor Einkalkulierung der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus betragen im Jahr 2016 12 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Teuerung sind für die Sach- und Betriebskosten in der Budgetperiode 2016–2019 insgesamt 48,7 Millionen Fran-