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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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3.6 Vergleich zur Periode 2012–2015

In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Posten im Vergleich zur Periode 2012–2015 dargestellt.

Kredit62 2012–2015 2016–2019 Veränderung %

Zahlungsrahmen KFG 101,6 137,5 36,1 +35%63 Zahlungsrahmen Film 170,7 64 200,5 29,8 +17% Zahlungsrahmen Kulturgüter- 2,9 3,1 0,2 +7% transfer Rahmenkredit Heimatschutz 105,065 112,9 7,9 +8% und Denkmalpflege Zahlungsrahmen Sprachen und 51,7 59,6 7,9 +15% Verständigung Zahlungsrahmen Schweizer- 82,8 87,5 4,7 +6% schulen im Ausland66 Zahlungsrahmen Pro Helvetia67 140,4 166,3 25,9 +18% Zahlungsrahmen SNM68 103,5 127,2 23,7 +23%

Zwischentotal 758,6 894,6 136,0 +18% Durchschnittliches Wachstum Periode 2016–2019 zur Vorperiode +4,2% Durchschnittliches Wachstum 2012–2019 +3,0% Zusätzliche Voranschlagskredite 24,0 Heimatschutz und Denkmalpflege Total 782,6 894,6 112,0 +14% Durchschnittliches Wachstum Periode 2016–2019 zur Vorperiode +3,4% Durchschnittliches Wachstum 2012–2019 +2,6%

62Der Zahlungsrahmen Fonoteca (insgesamt 6,3 Mio. Fr. in den Jahren 2012–2015) ist künftig nicht

mehr Teil der Kulturbotschaft, da die Fonoteca per 1. Januar 2016 in die NB integriert werden soll.

63Der hohe prozentuale Anstieg im Vergleich zur laufenden Periode ist teilweise bedingt durch die

Massnahmen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung betreffend musikalische Bildung (Volksabstimmung vom 23. September 2012) sowie durch die neue Handlungsachse der kulturellen Teilhabe.

64Zahlungsrahmen Film inkl. Zusatzmittel 2013–2015 für die Cinémathèque.

65Die Voranschlagskredite der Periode 2012–2015 belaufen sich auf 129 Millionen Franken (Abbau

offener Verpflichtungen).

66Der Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer war von 2012–2015 noch

nicht Teil eines Zahlungsrahmens.

67Pro Helvetia konnte aufgrund begrenzter Mittel in der laufenden Finanzierungsperiode verschiede-

ne neue Aufgaben nur gestaffelt einführen oder musste sie auf die nächste Periode verschieben (vgl. Ziff. 3.2.1).

68Die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2013 weist einen Mehrbedarf des SNM ab

2016 von 4,66 Mio. Franken jährlich aus. Jede weitere Veränderung ist allein teuerungsbedingt.