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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Spartenübergreifende Produktionsformen verlangen nach einer entsprechenden Anpassung der Förderstrategien. Zur Förderung neuer Formen des Musiktheaters sollen bereits bestehende Bestrebungen gebündelt und zusammen mit Städten und Kantonen vorangetrieben werden, um die Sensibilisierung für diese Kunstform zu erhöhen, Produktions- und Auftrittsorte zu fördern und die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Szene zu stärken.
Eine zeitgemässe Förderung hat der Entwicklung im Bereich der digitalen Medien Rechnung zu tragen und geeignete Massnahmen zu entwickeln. Einerseits sollen neue Vertriebsformen in die Förderung integriert werden und andererseits digitale Kanäle aktiv für die internationale Verbreitung und Promotion von Schweizer Musik genutzt werden. Hierzu gehört die Entwicklung eines koordinierten Schweizer Musikinformationszentrums, das in Zusammenarbeit mit Partnern wie Radio- und Urhebergesellschaften, Archiven und Musikverbänden bereits bestehende digitale Archive zusammenführt.
2.1.7 Film
Ausgangslage
Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern und die Schweizer Filmkultur als Teil der nationalen Kultur und Identität zu stärken. Im Rahmen dieses Auftrags ist der Bund bestrebt, ein breitgefächertes Filmschaffen sowie eine lebendige Filmkultur zu ermöglichen. Er bemüht sich dabei um eine kohärente Förderungspolitik, die das Kriterium der hohen künstlerischen Qualität mit den Anforderungen des Marktes vereinbart. Filmförderung bleibt deshalb immer eine Kulturförderung, die auch filmwirtschaftliche Aspekte umfasst. Die Filmförderung des Bundes basiert auf zwei Säulen: Filmherstellung und Filmkultur. Er fördert die Filme von der ersten Idee über die Produktion bis zur Erstellung der Archivkopie und unterstützt den Zugang zur Filmkultur mit Beiträgen an Filmfestivals oder jugendspezifischen Kinoaktivitäten.
Da der Schweizer Filmmarkt aufgrund sprachkultureller Gegebenheiten fragmentiert und von zu geringer Grösse ist, um nach einer rein marktwirtschaftlichen Logik bestehen zu können, spielt der Bund als primärer Förderpartner eine zentrale Rolle. Die Bundesleistungen werden von der SRG SSR («Pacte de l’audiovisuel») substanziell ergänzt. Zudem sind die übrigen nationalen und sprachregionalen Fernsehveranstalter, die in ihrem Programm Filme ausstrahlen, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag für die Förderung des Schweizer Films zu leisten.
Auf regionaler Ebene der Kulturförderung sind es kantonale wie interkantonale Förderstellen, wie namentlich die Zürcher Filmstiftung, die Westschweizer Stiftung Fondation Romande pour le Cinéma «Cinéforom» oder die Berner Filmförderung, welche die Entwicklung und Herstellung von Schweizer Filmen finanziell unterstützen. Die Koordination zwischen den Förderinstitutionen spielt für Abstimmung und Komplementarität der Förderinstrumente eine wichtige Rolle.
Von den weltweit jährlich rund 5 500 produzierten Spielfilmen starten pro Jahr in der Schweiz über 500 neue Filme in den Kinos. Die Konkurrenzsituation im audiovisuellen Markt ist aufgrund dieser hohen Anzahl Filme erheblich. Angesichts der steigenden Anzahl von Kinostarts pro Woche bei gleichzeitig rückläufigen Besucherzahlen (2013 mit 13,7 Millionen Eintritten zirka 12% weniger als 2012 mit 15,5 Millionen Eintritten) haben sich die Laufzeiten der einzelnen Filme zusehends verkürzt. Die Zunahme von Multiplex-Kinos (acht oder mehr Leinwände), deren Programmierung von amerikanischen Grossproduktionen dominiert wird, verstärkt den Druck auf die Angebotsvielfalt. Der Marktanteil des Schweizer