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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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Films (inkl. minoritäre Koproduktionen) konnte mit rund 1,2 Millionen Eintritten von 5 Prozent (2012) auf über 8 Prozent (2013) gesteigert werden. Im Vergleich zum europäischen Umland verfügt die Schweiz aber noch immer über eine grosse Anzahl an kleinen und mittleren Kinos mit einer relativ vielfältigen Programmation. Mit Unterstützung des Bundes haben inzwischen fast alle Schweizer Kinosäle auf die digitale Projektionstechnik umgerüstet. Die Digitalisierung brachte nebst erheblichen Umrüstungskosten auch Vorteile für die Angebotsvielfalt in den Kinos. So können aufgrund der geringeren Kosten für digitale Kopien Filme im Gegensatz zu früher gleichzeitig in den Städten und auf dem Land starten.

Der Bund vergibt jährlich in Zusammenarbeit mit der SRG SSR und den Städten Zürich und Genf sowie der Schweizer Filmakademie Preise für das Schweizer Filmschaffen. Die Vergabe der Schweizer Filmpreise basiert auf einem Nominationsverfahren. Die Preisverleihung findet alternierend in Genf und Zürich statt.

Schweizer Dokumentar- und Spielfilme sind international anerkannt. Dokumentarfilme erhielten in der vergangenen Periode gleich zweimal den europäischen Dokumentarfilmpreis und waren auch in den Schweizer Kinos sehr erfolgreich. Spielfilme werden regelmässig an die grossen internationalen Filmfestivals im Ausland wie etwa Cannes, Berlin und Venedig eingeladen.

Die internationale Zusammenarbeit ist aus dem Filmschaffen nicht wegzudenken. Tatsächlich sind die meisten in der Schweiz produzierten Filme das Resultat europäischer Gemeinschaftsproduktionen. Aus diesem Grund hat die Schweiz mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada, Luxemburg und Belgien (Communauté Française de Belgique) bilaterale Koproduktionsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz ist ausserdem Mitglied im Fonds für europäische Koproduktionen Eurimages des Europarates und nahm von 2006 bis 2013 am Programm MEDIA der EU teil. Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen die Masseneinwanderung» wurden die Gespräche über eine Erneuerung des MEDIA-Abkommens von der EU vorläufig sistiert.

Vier Schwerpunkte zeichneten die Tätigkeiten in den Jahren 2012–2015 im Filmbereich aus:

– Erfolgsabhängige Filmförderung: Ergänzend zum bestehenden Modell der Bonifizierung der Kinoeintritte («Succès cinéma») wurde neu auch der künstlerische Erfolg bei wichtigen Filmfestivals belohnt («Succès festival»). Der dafür vorgesehene Kreditrahmen wurde fast verdoppelt und durch den Verzicht auf die Förderung von Fernsehspielfilmen und TV-Serien finanziert.

– Selektive Filmförderung: Die bestehenden Instrumente (Förderung von Drehbuch, Projektentwicklung, Herstellung und Postproduktion) wurden um die Treatmentförderung (Vorstufe zu einem Drehbuch) erweitert. Daneben wurde im Bereich der Expertise der Fördergesuche ein Rotationsystem eingeführt, das gewährleistet, dass nicht immer die gleichen Expertinnen und Experten die Gesuche begutachten.

– Förderung von Multimediaprojekten: Das Instrument wurde per 2012 eingeführt und betrifft die Entwicklung von Multimediaprojekte. Eine Bilanz kann erst 2015 gezogen werden.

– Förderung der Ausbildung: Seit 2013 werden Filmausbildungen an den Fachhochschulen vom BAK nicht mehr mit Pauschalbeiträgen unterstützt. Neu unterstützt der Bund einzelne Filmprojekte von Studentinnen und Studenten über die selektive Filmförderung. Die Projekte müssen dabei von einem unabhängigen Produzenten eingereicht werden, um den Übertritt in das professionelle Filmschaffen zu begünstigen.

Die Evaluation der Filmförderungskonzepte 2012–2015 wird 2015 erfolgen. Evaluiert werden speziell die Wirksamkeit der erfolgsabhängigen Filmförderung (Verteilung der Subven-