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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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(SRG SSR) und regionalen Förderinstitutionen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.

– Langzeitarchivierung: Digitale Filme müssen nach heutigem Wissensstand zur

Langzeitarchivierung auch analog gespeichert werden, da digitale Datenträger nach relativ kurzer Zeit nicht mehr lesbar sind (vgl. auch Ziff. 2.2.4).

Ziele und Massnahmen

Die bisherigen Fördermassnahmen werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt. Den Herausforderungen im Filmbereich soll wie folgt begegnet werden:

– Unter dem Label «FiSS – Film Standort Schweiz» wird eine Standortförderung ein-

geführt. Die neue Förderung setzt finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderinstrument zielt mit anderen Worten darauf ab, das «Swiss made» von Schweizer Filmen zu stärken und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort der Filmproduktion zu verbessern. Es bedarf einer Anpassung des Filmgesetzes vom 14. Dezember 200125 (FiG) (vgl. Ziff. 4.1), wobei die Detailregelung – wie etwa die Definition der beitragsberechtigten Herstellungskosten, die Festlegung der Mindestherstellungskosten in der Schweiz, der Maximalbetrag pro Film usw. – in den Ausführungsbestimmungen erfolgen wird. Mit dem neuen Instrument soll die Herstellung von jährlich je rund fünf bis zehn Spiel- und Dokumentarfilme in der Schweiz gefördert werden.

– Stärkung der Angebotsvielfalt der in allen Sprachregionen der Schweiz angebotenen

Filme durch die Erweiterung der gesetzlichen Einverleiherklausel auf die Bereiche Video und Online-Konsum von Filmen (vgl. Ziff. 4.1).

– Förderung der Stoffentwicklung und des Drehbuchschreibens durch eine verstärkte

Zusammenarbeit mit der SRG SSR (Spielfilme, Fernsehfilme, Fernsehserien).

– Stärkung des Zusammenspiels zwischen der selektiven und erfolgsabhängigen Film-

förderung. Das 2012 komplett revidierte erfolgsabhängige Förderinstrument wird per Ende 2015 auf seine Tauglichkeit und Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst.

– Förderung der Promotion des Schweizer Filmschaffens im internationalen Kontext:

Bei filmkulturellen Vorhaben (Retrospektiven; Filmreihen) muss die vom Bund unterstützte Promotionsagentur Swiss Films ihre Zusammenarbeit mit den Auslandaktivitäten der Pro Helvetia verstärken.

– Das Weiterbildungsangebot der vom Bund unterstützten Stiftung Focal ist noch ver-

stärkt auf die Bedürfnisse der professionellen Filmschaffenden auszurichten.

– Verbesserung des Zugangs zum Schweizer Film für seh- und hörbehinderte Personen

(Audiodeskription).

– Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Langzeitarchivierung von

Filmen sichergestellt ist (vgl. auch Ziff. 2.2.4).

25 SR 443.1