Vorlage
Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
bedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h.
Art. 64 Abs. 6
6Die Angabe «Radfahrer» auf einer Zusatztafel umfasst Führer von
a. Fahrrädern und Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt, sowie die Führer der übrigen Motorfahrräder, sofern deren Motor abgestellt ist, und
b. elektrisch angetriebenen Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, sofern das Fahrzeug nicht breiter als 1 m ist.
II
Diese Änderungen treten am TT. MMMM. JJJJ in Kraft.
Datum Beschluss BR Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova