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Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 2 Seiten

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bedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h.

Art. 64 Abs. 6

6Die Angabe «Radfahrer» auf einer Zusatztafel umfasst Führer von

a. Fahrrädern und Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt, sowie die Führer der übrigen Motorfahrräder, sofern deren Motor abgestellt ist, und

b. elektrisch angetriebenen Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, sofern das Fahrzeug nicht breiter als 1 m ist.

II

Diese Änderungen treten am TT. MMMM. JJJJ in Kraft.

Datum Beschluss BR Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova