Bericht kurz
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 4 Seiten
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Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer befürwortet, dass der Bund den Kantonen finanzpolitischen Spielraum verschafft. Zur Dotierung und den Modalitäten des vertikalen Ausgleichs äussert sich lediglich knapp die Hälfte der eingegangenen Stellungnahmen. Der Grossteil davon plädiert für eine Aufstockung des Volumens. Die Kantone schlagen konkret vor, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent zu erhöhen. Bezüglich der Art des vertikalen Ausgleichs sind die Meinungen geteilt: etwas mehr als die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die sich zu dieser Frage äussern, befürworten als vertikalen Ausgleichskanal die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Die übrigen Stellungnahmen hingegen stehen dieser Verteilung der Ausgleichssumme ablehnend gegenüber und schlagen teilweise alternative Mechanismen vor. Eine Abstufung der vertikalen Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit der kantonalen Gewinnsteuerbelastung wird weitestgehend abgelehnt, lediglich zwei Stellungnahmen würden einen solchen Mechanismus begrüssen. Der schweizerische Städteverband schlägt zusätzlich eine Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes vor. Der Bund soll den Kantonen und Gemeinden die Mehrwertsteuer zurückerstatten, die sie auf dem Bezug von Leistungen für ihre nichtunternehmerische Tätigkeit bezahlt haben.
Die Anpassung des Ressourcenausgleichs wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen (insbesondere KdK/FDK, alle Kantone, sieben nationale Parteien, vier gesamtschweizerische Wirtschaftsdachverbände). Lediglich vier Stellungnahmen lehnen eine solche ab. Die vorgeschlagene Ausgestaltung des Ressourcenausgleichs mit einer Einführung von Zeta-Faktoren wird grundsätzlich begrüsst. Von Seiten der Kantone wird aber mehrheitlich die Einführung von Untergrenzen für die Zeta-Faktoren gefordert (was allerdings von acht Kantonen explizit abgelehnt wird).
Von kantonaler Seite wird auch das Verfahren zur Festlegung der Dotation in der Übergangsphase mehrheitlich befürwortet. Die Garantie eines frankenmässigen Mindestausstattungsziels wird vereinzelt explizit gutgeheissen oder abgelehnt. Insbesondere möchte die Konferenz der NFA-Geberkantone ein Mindestziel nur einführen, wenn die Dotierung des Ressourcenausgleichs gemäss der aktuellen Fortschreibungsregel festgelegt wird und damit voraussichtlich sinken wird. Die Ergänzungsbeiträge werden mehrheitlich gutgeheissen.
Mit Bericht vom 11. November 2014 wurde den Kantonen die Frage einer Berücksichtigung der Aufdeckung stiller Reserven im Ressourcenpotenzial zur Stellungnahme unterbreitet. Eine solche wird durch die Mehrheit der kantonalen Stellungnahmen befürwortet.
Knapp ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nimmt zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene nicht spezifisch Stellung. Der Aufbau struktureller Überschüsse als primäres Element zur Gegenfinanzierung ist weitgehend unbestritten und wird verbreitet explizit begrüsst. Auf Ablehnung hingegen stösst insbesondere die Einführung der Kapitalgewinnsteuer; diese wird von drei Vierteln der eingegangenen Stellungnahmen abgelehnt. Die Aufstockung der Anzahl der Steuerinspektoren wird nur vereinzelt abgelehnt. Rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erwähnt, dass der Verzicht auf steuersystematische Reformelemente den Gegenfinanzierungsbedarf reduzieren würde.
Vereinzelt wird (zusätzlich) dafür plädiert, dass allfällige Mehreinnahmen aus dem Wechsel zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer und dem automatischen Informationsaustausch (AIA) der Gegenfinanzierung der USR III angerechnet werden sollen.