Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Übersicht
Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die Attraktivität des Unter-
nehmensstandorts Schweiz im internationalen Umfeld gestärkt werden. Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen stellen dafür ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das zudem sicherstellt, dass die Unternehmen
auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten. Die finanzpolitischen Massnahmen bewirken eine adäquate Vertei-
lung der Lasten zwischen den Staatsebenen und geben auch nach der USR III den Rahmen für einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb.
Ausgangslage
Der Bundesrat hatte das EFD bereits im November 2008 beauftragt, eine Vorlage für die USR III zu erarbeiten. Die darin vorgesehenen Reformelemente reichten allerdings nicht aus, um die internationale Akzeptanz des Schweizer Unternehmenssteuersystems wieder herzustellen. Deshalb hatte der Bundesrat im Frühling 2012 das EFD beauftragt (BRB vom 1. Juni 2012), in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise seine Arbeiten zur Vorlage von Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts fortzuführen.
In der Folge hatte das EFD gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag war es, Vorschläge im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz zu erarbeiten.
Die Projektorganisation hatte daraufhin eine Strategie für die USR III entwickelt und verschiedene steuerliche Massnahmen zur Einführung oder zur weiteren Prüfung vorgeschlagen. Sie hatte zudem festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform mittels vertikalen Ausgleichsmassnahmen ausgewogen zwischen den Staatsebenen verteilt werden sollen. Zudem prüfte und empfahl sie Massnahmen im Bereich des bestehenden Ressourcenausgleichs und der Gegenfinanzierung auf Bundesebene.
Inhalt der Vorlage
Mit der vorliegenden Reform sollen drei Ziele erreicht werden: die Gewährleistung einer weiterhin kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung, die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz sowie die Sicherung der finanziellen Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden. Zwischen diesen Zielen bestehen teilweise gewichtige Konflikte. So stehen bspw. hoch kompetitive Steuerregimes regelmässig in einem Spannungsfeld mit internationalen Bestrebungen zur Einschränkung der Steuerplanungsmöglichkeiten der Unternehmen. Umgekehrt sind allgemeine Gewinnsteuersatzsenkungen, bis zu einem gewissen Grad problemlos mit internationalen Standards vereinbar, führen aber zu erheblichen Mindereinnahmen und sind insofern weniger zielgerichtet als spezielle Regelungen für mobile Erträge.