Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Um dieser Ausgangslage in einem sehr dynamischen internationalen Umfeld gerecht zu werden, erweist sich die strategische steuerpolitische Stossrichtung bestehend aus den drei Elementen:
• Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge, die internationalen Standards entsprechen,
• kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen,
• weitere Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts,
als zielführend. Sie bietet insbesondere auch Gewähr, im Hinblick auf die künftigen internationalen Entwicklungen flexibel agieren zu können, indem die einzelnen Elemente gegebenenfalls stärker oder schwächer gewichtet werden können. Nicht vermeiden lässt sich, dass die konkreten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die vorgeschlagene Lizenzbox sowie das Modell einer zinsbereinigten Gewinnsteuer tragen dem Umstand Rechnung, dass bestimmte unternehmerische Tätigkeiten im internationalen Vergleich einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die beiden Massnahmen sollen es der Schweiz erlauben, in diesem Wettbewerb weiterhin mithalten zu können.
Die Massnahmen zur Stärkung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts stehen nicht in einem technischen Zusammenhang mit den Entwicklungen auf internationaler Ebene. Sie beinhalten sowohl steuerentlastende wie auch –belastende Elemente. Sie sollen das Unternehmenssteuerrecht weiterentwickeln, indem bestehende Unter- und Überbesteuerungen beseitigt werden. Damit verbunden sind ein Abbau von Fehlanreizen, eine Vereinfachung des Steuersystems und eine Erhöhung der Rechtssicherheit.
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen stellen ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz für die kommenden Jahre stärkt und gleichzeitig auch sicherstellt, dass die Unternehmen weiterhin einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten. Von entscheidender Bedeutung werden indes auch die steuerpolitischen Entscheide der Kantone sein. Der Bundesrat respektiert deren verfassungsrechtlich garantierte Autonomie, insbesondere mit Bezug auf die Festsetzung der Steuertarife. Mit der USR III soll der Bund aber einen Rahmen setzen, der den Kantonen eine bestmögliche Ausgangslage für die Wahl ihrer steuerpolitischen Strategie eröffnet. Die vertikalen Ausgleichsmassnahmen und die Anpassung des Ressourcenausgleichs leisten in dieser Hinsicht ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Reform: Sie bewirken eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Staatsebenen und geben auch nach der USR III den Rahmen für einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb.