Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Internationale Entwicklungen
Die Unternehmensbesteuerung steht seit Mitte der 2000er Jahre im Brennpunkt des Interesses, jedoch haben die Initiativen insbesondere der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD – Organisation for Economic Co-Operation and Development), der G20 (Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer) und der Europäischen Union (EU) in den letzten zwei Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Als bedeutendstes und umfassendstes Projekt ist der Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) der OECD zu erwähnen. Im Kern wollen die Staaten den Handlungsspielraum multinationaler Unternehmen im Bereich Unternehmensbesteuerung begrenzen und die Ausreizung bestehender Schwachstellen im internationalen Steuerwesen einschränken. Besonders im Visier stehen Erträge aus mobilen Faktoren und damit verbundene Steuerplanungsmöglichkeiten, welche das Besteuerungssubstrat der Staaten aushöhlen und zu sehr geringen Steuerbelastungen von Unternehmensgewinnen führen können. Diese Entwicklungen wirken sich auch auf die schweizerische Steuerpolitik und die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbesteuerung aus.
Exkurs: Erträge aus mobilen Faktoren
Ist der Standort, an dem ein einzelnes Unternehmen oder ein Konzern seinen Gewinn erzielt nicht von vornherein festgelegt, so ist die Gewinnsteuerbasis, d.h. die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer als Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen, gebietskörperschaftsübergreifend mobil. Diese Mobilität kann ein Unternehmen als Ganzes oder bestimmte Unternehmensfunktionen innerhalb eines Konzernverbundes betreffen. Im ersten Fall legt ein Unternehmen fest, an welchem von mehreren potenziellen Standorten es sich ansiedelt. Im zweiten Fall entscheidet ein Konzern, der aus mehreren, in verschiedenen Gebietskörperschaften angesiedelten Gesellschaften besteht, in welcher Konzerngesellschaft er zentrale Unternehmensfunktionen erbringt.
Unternehmen oder Unternehmensfunktionen können nach Massgabe der internationalen Mobilität der Steuerbasis grob einem von vier Segmenten zugewiesen werden.
Das erste Segment umfasst die immobilen Unternehmen. Für sie stellt sich die Standortfrage nicht, da sie von vornherein gegeben ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn wegen des für das Geschäftsmodell erforderlichen unmittelbaren Kundenkontaktes eine Präsenz direkt vor Ort unabdingbar ist. Beispiele dafür sind das lokal tätige Gewerbe, aber auch die lokal tätigen Niederlassungen von Grossunternehmen im Detailhandel, im Retail-Banking oder im Versicherungsgeschäft für private und gewerbliche Kunden. Ebenfalls als immobil anzusehen sind Unternehmen, welche standortgebundene natürliche Ressourcen ausbeuten. Dazu gehören z.B. Bergbauunternehmen oder Wasserkraftwerke. Voraussetzung für ihre Immobilität ist aber, dass ihre Kosten unter Einschluss der marktgerechten Verzinsung des gebundenen Eigenkapitals unterhalb des Marktpreises für ihre Produkte liegen, so dass die Unter-