Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/21: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) · 8 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: M414-0708
den Entwurf der revidierten Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zur Stellungnahme.
Insgesamt gingen 51 Stellungnahmen ein, die sich wie folgt gliedern: 26 Kantone, 20 Verbände aus Wirtschaft und Industrie, 2 Umweltverbände, 1 politische Partei sowie 2 Unternehmen.
4. Ergebnisse in der Übersicht
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass die Revision grundsätzlich begrüsst wird. In 20 Stellungnahmen wurden die Änderungen generell gutgeheissen und nicht im einzelnen kommentiert (14 Kantone, 5 Wirtschafts- und Industrieverbände sowie 1 Gemeindeverband).
Die Änderung betreffend die Entgegennahme von Sonderabfällen am Standort des Abgeberbetriebs (Motion Baumann) wurde in 16 von 27 Stellungnahmen ausdrücklich begrüsst. Insgesamt befürworten rund drei Viertel die Anpassung. Sowohl von Seiten der Befürworter als auch der Gegner sind mehrere Vorschläge für Präzisierungen eingegangen.
Die Einführung der Pflicht zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Export von Abfällen wurde in 24 Stellungnahmen kommentiert. Davon stimmen 18 der Änderung ausdrücklich zu. Insgesamt stimmen rund 85% der Änderung zu. Vereinzelt werden Massnahmen vorgeschlagen, um durch die Pflicht zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung die Entsorgungskosten nicht unverhältnismässig ansteigen zu lassen.
Die Erleichterungen betreffend die grenzüberschreitenden Verbringung von Laborproben und die Einführung einer Mengenschwelle für das Mitführen eines Begleitdokuments für Abfälle nach der grünen Liste waren kaum bestritten.
5. Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln
2. Kapitel: Verkehr mit Abfällen im Inland
2. Abschnitt: Entgegennahme von Abfällen
Art. 11 Kontrolle bei der Entgegennahme von Sonderabfällen
Die Präzisierung, dass Sonderabfälle auch am Standort des Abgeberbetriebs entgegengenommen werden können, findet bei 10 Kantonen und 7 Wirtschaftverbänden ausdrücklich Zustimmung. Sie weisen unter anderem daraufhin, dass ein solches Vorgehen bereits unter dem geltenden Recht möglich ist. Es wird angeregt,
- auf die Formulierung „regelmässig“ zu verzichten, weil es ausreicht, wenn die Zu-
sammensetzung des Abfalls hinreichend bekannt ist.
- das Informatikprogramm VeVA-Online in Bezug auf den elektronischen Begleit-
schein entsprechend anzupassen.
- den Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten nach dem Gefahrgutrecht nä-
her zu erläutern.
6/8 031/2005-02181/01/25/01/03/M414-0708