Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/21: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) · 8 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M414-0708

Zwei Wirtschaftsverbände und eine politische Partei fordern, dass die zusätzlichen Gesuche durch das BAFU mit den verfügbaren Mitteln bearbeitet werden. Sie befürchten, dass die in Aussicht gestellten Einsparungen durch optimierte Sicherheitsleistungen aufgrund der höheren Gebühren wieder kompensiert werden.

3. Abschnitt: Einfuhr

Art. 22 Zustimmungserfordernis

Siehe Art. 15 Bewilligungspflicht.

5. Abschnitt: Notifizierung und Kennzeichnung

Art. 31 Notifizierungsbogen und Begleitscheine

Der Verzicht auf das Mitführen des Formulars nach Anhang VII der Verordnung Nr. (EG) 1013/2006 für Abfälle nach der grünen Liste wenn es sich um weniger als 20 kg Abfall handelt wird von 9 Kantonen und 10 Wirtschafts- und Industrieverbänden ausdrücklich begrüsst. Zwei Befürworter regen an, dass die Mengenschwelle mit derjenigen für die Laborproben, welche 25 kg beträgt, harmonisiert wird. Dagegen sind 2 Umweltorganisationen. Sie befürchten, dass das Verfahren aufgrund der fehlenden Rückverfolgbarkeit missbraucht wird.

8/8 031/2005-02181/01/25/01/03/M414-0708