Vorlage BG
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 42 Seiten
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Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 AS 20XX
4 Bis zum 31. Dezember 2017 beträgt die Steuer auf Beherbergungsleistungen 4,6 Prozent (Sondersatz). …
Art. 28 Abs. 2
2 Hat die steuerpflichtige Person bei nicht steuerpflichtigen Landwirten und Landwirtinnen, Forstwirten und Forstwirtinnen, Gärtnern und Gärtnerinnen, Viehhändlern und Viehhändlerinnen und Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Gärtnerei, Vieh oder Milch im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bezogen, so kann sie als Vorsteuer 3,1 Prozent des ihr in Rechnung gestellten Betrags abziehen.
Art. 37 Abs. 1
1 Wer als steuerpflichtige Person jährlich nicht mehr als 5 050 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt und im gleichen Zeitraum nicht mehr als 113 000 Franken Steuern, berechnet nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz, zu bezahlen hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.
Art. 55 Steuersätze
1 Die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen beträgt 8,6 Prozent; vorbehalten bleibt Absatz 2.
2 Auf der Einfuhr von Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a beträgt die Steuer 3,4 Prozent.
3. Bundesgesetz vom 20. Dezember 19465 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Art. 1a Obligatorische Versicherung
Versichert nach diesem Gesetz sind:
a. die natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die keine Erwerbstätigkeit ausüben;
b. die natürlichen Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben;
c. Schweizer Bürger und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die vom