Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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sungsmechanismen der Rentensysteme in den OECD-Ländern untersucht.25 Dabei wurde festgestellt, dass es nur sehr wenigen Ländern tatsächlich gelungen ist, einen automatischen Anpassungsmechanismus in Kraft zu setzen. In den wenigen Ländern, die einen solchen Mechanismus in der Altersvorsorge eingeführt haben, wurde dessen automatische Anwendung systematisch geändert oder auf politischer Ebene gestoppt. Deutschland und Schweden haben die automatische Anwendung ihres Anpassungsmechanismus nach der Krise von 2009 sistiert, um die Lebensbedingungen der Rentnerinnen und Rentner nicht zu verschlechtern.

Eine zweite Studie hat mögliche Formen eines solchen automatischen Anpassungsmechanismus in der AHV näher untersucht und drei Modelle entwickelt.26 Zwei der vorgeschlagenen Steuerungsmechanismen sind «selbstregulierende Autopiloten», die nach ihrer Inkraftsetzung kein politisches Eingreifen mehr erfordern. Das dritte Modell, eine «institutionalisierte Navigationshilfe», sieht ein stufenweises Vorgehen vor, bei dem die finanzielle Verschlechterung der AHV Auslöser für die Intervention des Bundesrates und des Parlaments ist.

1.8.6 Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug

Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurden zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende mit geringem Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte die Eintrittsschwelle zur 2. Säule und der Koordinationsabzug gesenkt. Gemäss einer Evaluation27 wurden durch die Senkung der Eintrittsschwelle schätzungsweise rund 140 000 Personen, überwiegend Frauen, Arbeitnehmende mit kleinem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, neu der obligatorischen BVG-Versicherung unterstellt.

Eine zweite Studie hat für kleine Einkommen und atypische Arbeitsverhältnisse (bspw. Kulturschaffende) die Auswirkungen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges auf die betroffenen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eruiert.28 Es hat sich gezeigt, dass die meisten Unternehmen nicht versucht haben, die neue BVG-Pflicht zu umgehen und dass die Herabsetzung der Eintrittsschwelle fast nie eine Kürzung der Bruttolöhne bei bestehenden Arbeitsverhältnissen zur Folge hatte. Die Arbeitgebenden haben ihre Mehrkosten nur in seltenen Fällen auf die Arbeitnehmenden überwälzt und erklärten sich bereit, ihre soziale Verantwortung wahrnehmen zu wollen.

25 D’Addio, A. et al. (2012): Towards Financial Sustainability Of Pension Systems. The Role Of Automatic-Adjustment Mechanisms in OECD and EU Countries, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, 8/12, Bern.

26 Feld L. et al (2012): Steuerungsmechanismen in der AHV, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, 7/12, Bern.

27 Bertschy, K. et al. 2010): Herabsetzung der Eintrittsschwelle in der 1. BVG-Revision, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, 8/10, Bern.

28 Trageser, J. et al. (2011): Auswirkungen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle im Rahmen der 1. BVG-Revision auf Arbeitgebende und Arbeitnehmende, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, 2/11, Bern.