Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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globale Deckungsgrad 107,7 Prozent und lag damit unter dem Schwellenwert von 115 Prozent, der allgemein als angemessen angesehen wird (15 % Reserven). Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen hat sich zwar seit dem Einbruch 2008 verbessert, das angestrebte Niveau ist aber noch nicht wieder erreicht. Angesichts der oben beschriebenen Perspektiven besteht nach wie vor die Gefahr, dass zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen von Neuem in eine Unterdeckung fallen.

Vermeidung von Unterdeckung und unerwünschter Umverteilung

Die finanziellen Perspektiven verweisen nicht nur auf eine ungeplante und unerwünschte Unterdeckung in den Vorsorgeeinrichtungen, sondern deuten auch auf eine ebenso unerwünschte Umverteilung des individuellen Sparkapitals von den Aktiven zu den Rentenbeziehenden hin. Die Höhe einmal festgelegter Renten ist garantiert. Um die garantierten Renten auch in Phasen zu tiefer Kapitalerträge bezahlen zu können, können sich die Vorsorgeeinrichtungen veranlasst sehen, die Sparkonten der aktiven Versicherten tiefer zu verzinsen oder zusätzliche Beiträge zu erheben. Auch von den Arbeitgebern kann ein Zusatzbeitrag verlangt werden. Das Alterskapital der Aktiven erhält zu wenig Zins und wächst in der Sparphase entsprechend weniger. Je länger die Tiefzinsphase anhält, desto massiver sind die Verluste der Aktiven auf ihrem Alterskapital. Ein vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt wird nähere Angaben zu den Auswirkungen der Umlageeffekte liefern können.20

Da nur im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Mindestumwandlungssatz gilt, entsteht eine weitere Form der Umverteilung, wenn zur Deckung des Finanzierungsbedarf im Obligatorium im überobligatorischen Bereich die Altersguthaben tiefer verzinst werden. Diese Umverteilung findet zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium statt und nicht direkt zwischen den Rentenbeziehenden und den Aktiven.

Gerät eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung müssen zudem Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden. Diese Massnahmen gehen zu Lasten der Aktiven und/oder deren Arbeitgeber, während die Leistungen der Rentenbeziehenden weitgehend geschützt sind.

1.8 Vorarbeiten

1.8.1 Babyboom-Generation und AHV

2012 wurden die Auswirkungen des Babybooms auf die AHV in einer umfassenden Studie untersucht.21 Der Babyboom, also die geburtenstarken Jahrgänge von 1942 bis 1973, ist ein klar ausgewiesenes Phänomen. Während die Babyboom-Kohorten den Altersquotienten, das heisst das Verhältnis zwischen den Personen im Ruhestand und den Erwerbstätigen, derzeit verkleinern, wird das schrittweise Erreichen des Pensionsalters der Babyboom-Jahrgänge dieses Gleichgewicht ab Mitte der 2020er-Jahre in eine Schieflage bringen. Der Babyboom überdeckt somit in einer ersten Phase die strukturellen demografischen Veränderungen, verstärkt sie aber

20 Projekt B13_03 – Umverteilungseffekte in der zweiten Säule – Machbarkeitsstudie.

21 Müller, U. et al. (2012): Babyboom-Generation und AHV 2010–2060, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, 9/12, Bern.